Bebauungsplan Neuerborn:

(November 2020)

Am Donnerstag, 29. Oktober 2020 wurde der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung beschlossen.

Obwohl die Wasserversorgung nicht nachhaltig gesichert ist. Insbesondere fehlt weiterhin ein vertrauenswürdiges Konzept, wie die Wasserversorgung insbesondere bei Trockenheit im Sommer sichergestellt werden kann.

Obwohl die Gemeinde kein Konzept hat für die Umsetzung und Finanzierung der mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgehandelten Maßnahmen zum Vorantreiben der Innenentwicklung, zur Aufwertung der alten Ortskerne, für ein Angebot von seniorengerechten Wohnungen in den Ortskernen und zur Beratung bzw. Unterstützung der Eigentümer von bebaubaren Grundstücken.

Obwohl der Gemeindevorstand dem Auftrag der Gemeindevertretung vom 27.06.2019, ein Konzept zu entwickeln, wie das Neubaugebiet Neuerborn möglichst nachhaltig und naturnah gestaltet werden kann, nicht nachgekommen ist.

Obwohl eine für die Bürger transparente und kostenehrliche Übersicht über die Bebaubarmachungskosten wie auch die betreffenden Infrastrukturfolgekosten für den Neuerborn nicht vorliegt. Wesentliche Kosten-relevante Aspekte werden von Bgm. Esser und der Gemeindeverwaltung bewusst im Nebel gelassen. Damit wird die Tradition der letzten Jahre fortgesetzt, gegenüber Politik und Bürgern Offenheit und Ehrlichkeit vermissen zu lassen. Es wurde sogar nicht davor zurückgeschreckt, die Gemeindevertretung zu täuschen - bei der Sitzung vom 12.12.2019, als der damalige Offenlegungsbeschluss nur durch unwahre Angaben über den Stand der Verhandlungen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erreicht wurde.

(Oktober 2020)

1.) Zum erneut öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Neuerborn habe ich am 8.10.2020 folgende Stellungnahme eingereicht:

Zunehmende Wasserknappheit

2.) Das von mir bereits bei den letzten Stellungnahmen angesprochene Problem „zunehmende Wasserknappheit“ wird durch die in den Bebauungsplan-Entwurf neu eingefügten Ausführungen weder gelöst noch verringert, sondern verharmlost. Zum Thema Grundwasser / Trinkwasser heißt es, dass die vorhandenen technischen Anlagen zur Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend sind. Grundsätzlich heißt jedoch nicht nachhaltig.

3.) Die Aussagen im Bebauungsplan können nicht als ernsthafte und angemessene Auseinandersetzung mit dem sehr wichtigen Thema 'zunehmende Wasserknappheit' gesehen werden. Denn leider muss man davon ausgehen, dass von dem o.a. Grundsatz („dass die vorhandenen technischen Anlagen zur Trinkwasserversorgung grundsätzlich ausreichend“ sind) immer öfter abgewichen werden muss – so wie in den letzten 3 Sommern (2018 - 2020), in denen Bgm. Esser jeweils mehrfach zum Wassersparen aufgerufen und in diesem Jahr sogar den Trinkwassernotstand ausgerufen hatte.

4.) Gerade in Trockenzeiten wird besonders viel Wasser verbraucht. Es muss aber genau das Gegenteil geschehen: Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, so viel Grundwasser wie möglich im Boden zu belassen – vor allen unserer Natur zuliebe. Denn eine besorgniserregende Entwicklung zeigt sich: Wir müssen seit 3 Jahren tatenlos zusehen, wie unser Wald verdurstet – unser Wald, der jahrzehntelang eine beständige und zuverlässige Einnahmequelle für unseren Gemeindehaushalt war, jetzt aber rasant an Substanz und Wert verliert. Wir müssen tatenlos zusehen, wie das Regierungspräsidium Darmstadt dem Golfclub Weilrod zwei 100m tiefe Brunnen und die Entnahme von jährlich 30.000 Kubikmeter Wasser aus unserem Grundwasser genehmigt (das ist in etwa doppelt so viel Wasser wie auf einem voll bebauten Neuerborn verbraucht würde) und somit dazu beiträgt, dass nicht nur die Basis für unser Trinkwasser beeinträchtigt wird, sondern auch, dass unserem Wald Wasser abgegraben wird und Bäume verdursten, weil den Wurzeln der Grundwasseranschluss fehlt. Ich empfehle dringend, eine Resolution an den RP zu verfassen, in der gefordert wird, dass der Golfclub zur Golfplatz-Bewässerung kein Wasser mehr aus unserem Grundwasser entnehmen darf.

5.) Wir sind eine Kommune, die Trinkwasser zukaufen muss, denn alleine das in Weilrod geförderte Trinkwasser reicht insbesondere im trockenen Sommer zur Versorgung der Bevölkerung nicht annähernd aus. Da die zunehmende Wasserknappheit zudem kein Weilrod-spezifisches Problem ist, werden wir beim Zukauf von Wasser in immer größerer Konkurrenz zu immer mehr anderen Kommunen stehen. Was diese Nutzungskonflikte um die Ressource Grundwasser bedeuten – auch für den künftigen Wasserpreis – sollte jedem klar sein.

6.) Wassersparen ist deshalb angesagt. Aber wie soll der Wasserverbrauch sinken, wenn durch ein überdimensioniertes Baugebiet genau das Gegenteil bewirkt wird, nämlich ein zusätzlicher Wasserverbrauch in größerem Umfang. Es bleibt zu befürchten, dass der Trinkwassernotstand immer öfter ausgerufen werden muss - und die Gemeinde hat keinen Plan, wie man dies nachhaltig verhindern kann.

7.) Auch im Detail enthalten die Ausführungen zum Thema „Wasser“ im Bebauungsplan keine vertrauenswürdigen Aussagen. Im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die kommende Leitungsverbindung zwischen Alt- und Neuweilnau wird verschwiegen, dass ohne ein zusätzliches Pumpensystem - das aber bisher nicht vorgesehen ist - das von der anderen Seite kommende Wasser den Neuerborn definitiv nicht erreichen kann.

8.) Es fehlt weiterhin ein vertrauenswürdiges Konzept, wie die Wasserversorgung in Weilrod insgesamt und insbesondere im Sommer nicht nur grundsätzlich sondern auch nachhaltig sichergestellt werden kann. Der Bebauungsplan für ein Baugebiet dieser Dimension muss ein Konzept - eine nachvollziehbare und belastbare Darstellung - für die auch bei zunehmender Wasserknappheit nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung auch im trockenen Sommer enthalten. Nach wie vor enthält er dieses Konzept nicht.

Neuerborn und Innenentwicklung

9.) Ein wichtiges Thema sind die Wechselwirkungen zwischen dem Baugebiet Neuerborn und der Innenentwicklung. Die „Genehmigung“ durch das HMUKLV wird aus gutem Grund an Bedingungen geknüpft. Um die betreffenden sehr hoch gesteckten Ziele zu erreichen, braucht man ein Konzept, wie diese die Innenentwicklung fördernden Verpflichtungen gegenüber dem HMUKLV konkret umgesetzt und wie sie finanziert werden sollen:

das starke Vorantreiben der Innenentwicklung durch aktive Vermarktung von Leerständen und potentiellen Leerständen,

die Aufwertung des Wohnumfeldes in den Ortskernen,

die Förderung des Generationenwechsels in Bestandsgebäuden,

ein Angebot von seniorengerechten Wohneinheiten in den Ortskernen,

die ständige gezielte Eigentümeransprache von bebaubaren Grundstücken,

Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Eigentümer von bebaubaren Grundstücken.

10.) Diese Vereinbarungen sind auch in die Begründung zum Bebauungsplan eingeflossen. Ich finde die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Ministerium und Gemeinde gut. Würde das alles realisiert, dann wäre dies eine deutliche Aufwertung unserer alten Ortskerne.

11.) Leider sind die Vereinbarungen mit dem HMUKLV aber nur inhaltsleere Slogans, denn in der Praxis gibt es kaum entsprechende Aktivitäten. Zudem konnte man aus Aussagen des Bürgermeisters bereits heraushören, dass er das angesprochene „Angebot von seniorengerechten Wohneinheiten in den Ortskernen“ mit der derzeit im Gespräch befindlichen und möglicherweise kommenden Anlage im Bereich Rewe in Rod an der Weil als erfüllt ansieht. Weilrod hat aber 13 Ortsteile mit 13 Ortskernen. Mit „in den Ortskernen“ kann und darf nicht gemeint sein, dass ein solches Angebot nur in Rod an der Weil kommen wird.

12.) Die o.a. Verpflichtungen betr. der Innenentwicklung bleiben zu erfüllen. Z.B., indem ein konkreter Maßnahmenplan verfasst und dann auch tatsächlich abgearbeitet wird.

Kosten der Baugebietsentwicklung

13.) Bei den Ausführungen zur Abwasserbeseitigung heißt es im Bebauungsplan unter 9.4.2.5, dass die Kosten im Rahmen der Baugebietsentwicklung kalkuliert und in die Verkaufspreise der Grundstücke mit einfließen werden. Zum gegenwärtigen Planungszeitpunkt könne man diese jedoch noch nicht nennen.

14.) Damit lässt man nicht nur diese Kosten, sondern insgesamt ein völlig undurchschaubares Sammelsurium von Kosten-relevanten Aspekten bewusst im Nebel. Offensichtlich besteht die Absicht, das Baugebiet auszuweisen, ohne wenigstens annähernd verlässliche Aussagen zu den Kosten auf den Tisch zu legen. Die letzte Kostenaufstellung ist mehrere Jahre alt und betrifft ein Baugebiet, das noch deutlich kleiner geplant war.

15.) Es bleibt zu befürchten, dass die Erschließungskosten und damit auch die für potentielle Käufer bedeutsamen Bauplatz-Kosten zu einem bösen Erwachen führen werden.

16.) Oder dass die Bebaubarmachung des Neuerborn insgesamt nicht kostenehrlich erfolgt, weil diverse Kosten für den Neuerborn nicht in den Baulandpreis eingepreist, sondern in andere Bereiche des Gemeinde-Haushalts verschoben und damit nicht den Neuerborn-Neubürgern, sondern allen Weilrodern aufgebürdet werden, um den Baulandpreis wenigstens halbwegs attraktiv zu halten. Betreffende Tendenzen sind schon jetzt zu erkennen:

17.) Die Aussage unter 9.4.2.1 „Bei der Entwässerung wird außerhalb des Baugebietes eine Kanalhaltung im Bereich der Erbismühle, welche rechnerisch auch ohne das Baugebiet schon unterdimensioniert ist, entsprechend vergrößert“ lässt befürchten, dass hier Kosten, die vermutlich durch den Neuerborn bedingt sind, diesem nicht zugerechnet werden sollen. Denn die Aussage, dass diese Kanalhaltung schon jetzt unterdimensioniert ist, ist nicht belegt und kann falsch sein.

18.) Nachdem die ersten Neuerborn-Konzepte noch Pläne für einen zusätzlichen Kindergarten enthielten, sieht es jetzt so aus, dass es keine Einpreisung der durch den Neuerborn notwendigen zusätzlichen Kindergartenplätze in die Neuerborn-Baulandpreise geben wird. Aber gerade diese Kosten gehen richtig ins Geld, denn das Defizit der Gemeinde liegt im Kindergartenbereich jährlich bei zirka 1,3 Millionen € und pro Kindergartenplatz bei etwa 5.200,- €. Wie in meiner letzten Stellungnahme fordere ich nochmals, dass die Anzahl der durch die Neuerborn-Bebauung zusätzlich notwendigen Kindergartenplätze und die sich daraus ergebenden Infrastrukturfolgekosten kalkuliert und der Gemeindevertretung vorgelegt werden, bevor der Bebauungsplan beschlossen wird.

19.) Auch die Wasserleitungsverbindung zwischen Alt- und Neuweilnau wie auch deren notwendige Ergänzung um ein Pumpensystem haben offensichtlich mit dem Neuerborn nichts zu tun.

20.) Das HMUKLV weist in seinem Schreiben vom 19.12.2018 zum Thema Dorfentwicklung / Neuerborn ausdrücklich darauf hin, dass bei Neubaugebieten in der Kalkulation vielfach die anfallenden Infrastrukturfolgekosten („in 25 Jahren ca. 20.000,- € je Baugrundstück“) unberücksichtigt bleiben. Diese Kosten müssen dann alle Bürger stemmen und mitfinanzieren.

21.) Ich fordere eine für die Bürger transparente und kostenehrliche Übersicht über die Bebaubar-machungskosten wie auch die betreffenden Infrastrukturfolgekosten für den Neuerborn – und zwar vor dem Beschluss des Bebauungsplans. Bisher werden wesentliche Kosten-relevante Aspekte bewusst im Nebel gelassen.

Nachhaltige und naturnahe Gestaltung des Baugebiets Neuerborn

22.) Die Gemeindevertretung hat am 27.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeindevorstand möge prüfen - in Zusammenarbeit mit den Fachplanern, dem Bauausschuss, dem Zukunftsausschuss und dem LFU - wie das Neubaugebiet Neuerborn möglichst nachhaltig und naturnah gestaltet werden kann und hierzu ein entsprechendes Konzept entwickeln.“

23.) Das betreffende Konzept liegt noch immer nicht vor. Die Gemeindeverwaltung hat zwischenzeitlich den politischen Gremien ökologische Gesichtspunkte präsentiert, die man aber allenfalls als kleine ökologische Farbtupfer für den Neuerborn bezeichnen kann.

24.) Außerdem lautete der GV-Beschluss nicht, dass die Verwaltung ökologische Gesichtspunkte präsentieren soll. Der Antrag lautete: Es ist vom Gemeindevorstand ein Konzept zu entwickeln. Wo ist das Konzept? Ein Konzept, das man nachlesen und nachvollziehen kann? Nicht existent! Der Beschluss der Gemeindevertretung bleibt nach wie vor noch auszuführen und das Konzept noch zu entwickeln.

25.) Im GV-Beschluss heißt es, das Neubaugebiet Neuerborn soll möglichst nachhaltig und naturnah gestaltet werden. Nachhaltig und naturnah heißt in erster Linie, möglichst wenig Natur für die Bebauung zu konfiszieren und die Versiegelung der Flächen so gering wie möglich zu halten. Die beste Lösung dafür ist, die Bebauungsdichte zu erhöhen und die Grundstücke kleiner zu machen. Das heißt nicht so wie geplant vor allem Einfamilienhäuser, sondern mehr Mehrfamilienhäuser, mehr Doppelhäuser und weniger Einfamilienhäuser.

26.) Das o.a. Waldsterben ist nur ein Mosaikstein der Klima-Pandemie, die es zu stoppen gilt. Ein anderer Mosaikstein ist der übermäßige Naturverbrauch, der deutlich reduziert werden muss und Weilrod kann hier einen bedeutenden Beitrag leisten, indem es beim Neuerborn die Größe des Baugebiets deutlich reduziert und die Bebauungsdichte erhöht. Dies rege ich hiermit nochmals an. Ich sehe darin einen richtungweisenden Kompromiss zwischen Mensch und Natur.

27.) Wir müssen uns nicht nur bei der Energiegewinnung und beim Energieverbrauch weiterentwickeln, sondern auch beim Wohnen: Es ist nicht nur wichtig, Windräder statt Kohle- und Atomkraftwerke in Betrieb zu nehmen und Elektroautos statt Benzin- und Dieselautos auf die Straße zu bringen, sondern auch bei neuer Wohnbebauung mit weniger Naturverbrauch auszukommen. Dem wird der Bebauungsplan für den Neuerborn in keiner Weise gerecht.

28.) Ein Bürgermeister von gestern versucht mit Rezepten von vorgestern die Zukunft unserer Gemeinde zu gestalten, indem er es verschläft, in den einzelnen Ortsteilen überschaubare Baugebiete für den Eigenbedarf auszuweisen und stattdessen ein nicht mehr zeitgemäßes überdimensioniertes Baugebiet für Neubürger aus dem Boden zu stampfen.

Täuschung der Gemeindevertretung durch unwahre Angaben in den Sitzungsunterlagen zum Offenlegungsbeschluss vom 12.12.2019

29.) In meiner letzten Stellungnahme hatte ich darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung durch unwahre Angaben in den Sitzungsunterlagen zum Offenlegungsbeschluss vom 12.12.2019 getäuscht wurde, sodass die Zustimmung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erreicht wurde. Dies wurde von Ihnen bestritten, indem Sie auf den Inhalt des HMUKLV-Schreibens vom 19.12.2018 verwiesen haben.

30.) Nachdem mir dieses Schreiben mittlerweile vorliegt, kann ich nachvollziehen, was das Ministerium damals tatsächlich mitgeteilt hatte: Dass eine maßvolle Außenentwicklung bedingt mitgetragen werden kann und der Neuerborn als nicht konkurrierend zur Innenentwicklung eingestuft wird, wenn der von der Gemeinde beantragte Umfang von bis zu 55 Bauplätzen zeitlich gestaffelt in zwei Bauabschnitten umgesetzt wird. Also: Maximal 55 Bauplätze, aufgeteilt auf 2 Bauabschnitte, aber keineswegs schon allein im ersten Bauabschnitt 56 Bauplätze.

31.) Kurz danach wurden die Planungen für das Baugebiet auf 88 Bauplätze erweitert - dem Gemeindevorstand wurden diese Pläne am 29.01.2019 vorgestellt. Es musste deshalb nochmals mit dem HMUKLV verhandelt werden, um zu erreichen, dass das Ministerium auch diese Erweiterung als nicht konkurrieren zur Innenentwicklung einstuft und die Gemeinde im IKEK-Programm verbleiben kann.

32.) Allerdings hat die Gemeinde diese neuen Verhandlungen nicht aus eigenem Antrieb oder Pflichtbewusstsein selbst eingeleitet, sondern musste vom Hochtaunuskreis – Fachbereich Ländlicher Raum – per Schreiben vom 15.05.2019 dazu aufgefordert werden.

33.) Die betreffenden Verhandlungen waren noch nicht abgeschlossen, als im November / Dezember 2019 in den Gremien Gemeindevorstand, Bauausschuss und Gemeindevertretung der Bebaungsplanentwurf des erweiterten Baugebiets beraten und in der Gemeindevertretung die Offenlage beschlossen wurde. Der Offenlagebeschluss der Gemeindevertretung wurde erreicht, weil die Gemeindevertreter aufgrund der Ausführungen in den Sitzungsunterlagen in dem Glauben waren, dass die Zustimmung des HMUKLV zum vorgelegten Bebauungsplanentwurf bereits vorlag und die Weiterführung des Millionen-schweren Dorfentwicklungsprojekts (IKEK) gesichert war.

34.) Kein Gemeindevertreter hätte für das erweiterte Baugebiet die Hand gehoben, wenn er gewusst hätte, dass der Verbleib im IKEK-Programm noch auf der Kippe stand. Durch die Täuschung der Gemeindevertretung über den tatsächlichen Stand der Verhandlungen wurde im Dezember 2019 der Offenlagebeschluss erreicht. Diese Täuschung gilt natürlich nicht nur gegenüber den Mitgliedern der politischen Gremien, sondern auch gegenüber den Bürgern Weilrods und den Trägern öffentlicher Belange, denn die betreffenden unwahren Aussagen waren auch in den danach offengelegten Bebauungsplan-Unterlagen enthalten. Statt offen und ehrlich über die Wechselwirkungen zwischen dem Neubaugebiet Neuerborn und dem Dorfentwicklungsprojekt zu informieren, wurden bewusst und gezielt Intransparenz produziert und Unwahrheiten verbreitet.

35.) Die Zustimmung des Ministeriums wurde - wie das Schreiben des HMUKLV vom 28.02.2020 zeigt – definitiv erst im Februar 2020 ausgesprochen!

36.) Ich habe die Kommunalaufsicht schon mehrfach - zuletzt am 31.07.2020 - gefragt, ob der Offenlegungsbeschluss vom 12.12.2019 gültig ist, wenn die Zustimmung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erreicht wurde – die Antwort steht noch aus.

Aktuelle Offenlage des Bebauungsplans

37.) Die in der Öffentlichen Bekanntmachung enthaltene Bestimmung, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können, ist nicht rechtmäßig und nicht zulässig. Denn diese Einschränkung wurde vom Gemeindevorstand beim Offenlegungsbeschluss nicht mitbeschlossen.

38.) Die Vorlage des Bürgermeisters für den Gemeindevorstand enthielt eine betreffende Aussage zwar in der Sachdarstellung, nicht jedoch im Beschlussvorschlag. Da zudem der Beschluss des Gemeindevorstands vom vorgelegten Beschlussvorschlag abweicht - statt der Gemeindevertretung zu empfehlen, eine erneute Offenlage zu beschließen wurde die Offenlage direkt im Gemeindevorstand beschlossen - kann man auch nicht unterstellen, dass eine lediglich in der Sachdarstellung zu findende Aussage ohne einen ausdrücklichen entsprechenden Beschluss maßgeblich ist.

39.) Außerdem sind nicht – wie in der Öffentlichen Bekanntmachung angegeben – alle Passagen mit geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans in den Planunterlagen kenntlich gemacht, u.a. die Ausgleichsbilanz sowie die Texte zu Haselmaus und Wildkatze. Anhand der offengelegten Unterlagen ist somit nicht umfassend nachvollziehbar, welche Teile des Bebauungsplans zu einer Stellungnahme berechtigen. Deshalb kann die Gemeinde auch nicht sicher sein, dass über die eingereichten Stellungnahmen alle öffentlichen Belange vollständig ermittelt und bewertet werden können.

40.) Die gesetzlich vorgeschriebene vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten Belange der Öffentlichkeit ist nicht umfassend gewährleistet, da nicht alle Passagen mit geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans in den Planunterlagen kenntlich gemacht wurden. Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, das maßgebliche Abwägungsmaterial vollständig zu ermitteln und zu bewerten.

Mit freundlichem Gruß

Günter Veith

Hier die Reaktion der Gemeinde auf meine Anregungen:

Zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2. bis 4.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, den Einschätzungen wird teilweise gefolgt.

Die Wasserversorgung ist, wie auch das Regierungspräsidium Darmstadt bestätigt hat, für Altweilnau und auch das Neubaugebiet Neuerborn gesichert. Durch den Bau einer neuen Versorgungsleitung zwischen Neuweilnau und Altweilnau wird ein Verbindungssystem zwischen WBV Tenne, WBV Wilhelmsdorf und dem gemeindlichen Brunnen erstellt, das Versorgungssicherheit für die Region bietet. Dadurch kann Wasser aus Bereichen mit größeren Kapazitäten im Bedarfsfall an den erforderlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde besitzt acht eigene Brunnen, drei Schürfungen und einen Stollen, aus denen rund 325.000 m³/a genehmigt und gefördert werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bezüge von den Wasserverbänden gleichbleibend sind, stehen der Gemeinde Weilrod insgesamt ca. 400.000 m³ Wasser/Jahr zur Verfügung bei einem aktuellen Bedarf von 260.000 m³/Jahr.

Das Instrument des Wassernotstandes wird nur angewandt, um den in Extremfällen – wie im August diesen Jahres - um bis zu 40 % über den Normalverbrauch gestiegenen Wasserverbrauch zu reduzieren. Das Instrument des Wassernotstandes ermöglicht es den Kommunen, diejenigen zu sanktionieren, die sich nicht an die Vorschriften und Verbote halten und z.B. mit Trinkwasser Pools füllen, Autos waschen und Rasen sprengen. Durch das oben beschriebene geplante Verbindungssystem wird grundsätzlich die Wasserversorgung gesichert. Dennoch sollten alle Bürger grundsätzlich sparsam mit Trinkwasser umgehen.

Die Gemeinde Weilrod wurde weder bei der Probebohrung noch bei der Genehmigung der Wasserentnahme beteiligt. Sie hat mit dem RP über die Wasserentnahme gesprochen und ihr Mißfallen geäußert. Daraufhin wurden der Gemeinde die erteilte Genehmigung und die zugehörigen Gutachten vorgelegt. Das RP hat gegenüber der Gemeinde Weilrod zugesagt, die entnommenen Wassermengen quartalsweise zu übermitteln, um ggf. Auswirkungen auf den gemeindlichen Brunnen in Niederlauken erkennen zu können.

Zu 5. bis 8.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Wie bereits unter 2. beschrieben, ist die Trinkwasserversorgung durch den geplanten Bau

des Verbindungssystems gesichert: Altweilnau wird bisher komplett vom WBV Wilhelmsdorf versorgt und ist in eine Hoch- und eine Tiefzone aufgeteilt. Die Hochzone wird nach wie vor vom WBV Wilhelmsdorf versorgt, die Tiefzone inkl. Erbismühle wird zukünftig über die Verbindungsleitung Altweilnau-Neuweilnau mit Wasser vom WBV Tenne und aus Brunnen in Weilrod versorgt. Die bisherigen Kapazitäten für die Tiefzone werden für die zukünftige Versorgung des Neubaugebietes Neuerborn genutzt. Der hydraulische und mengenmäßige Nachweis wurde im Rahmen der Entwurfsplanung durch das beauftragte Fachplanungsbüro DAR GmbH, Wiesbaden, erbracht. Somit ist die Trinkwasserversorgung sichergestellt.

Zu 9. bis 12.: Die Hinweise auf die grundsätzliche Zustimmung zur Planung werden zur Kenntnis genommen, die weiteren Einschätzungen werden nicht geteilt.

Die Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Hochtaunuskreises verweist in ihrer Stellungnahme vom 02.10.2020 auf die finalen Abstimmungen und die Zustimmung zur Umsetzung des Plangebietes in zwei Bauabschnitten. Durch die getroffenen Vereinbarungen werden beide Ziele – Innenentwicklung und Neuentwicklung – eingehalten.

Zu 13. bis 16.: Die Einschätzungen werden nicht geteilt.

Inhalt des zitierten Satzes ist, dass die Verkaufspreise der Grundstücke noch nicht abschließend benannt werden können. Selbstverständlich werden die Kosten der Baugebietsentwicklung schon seit den ersten Planungsschritten, der Machbarkeitsstudie, ermittelt, ständig an die weiteren Entwicklungen und Maßnahmen angepasst und die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Lediglich die letzten Änderungen aus dem 2. Entwurf müssen noch final festgestellt und eingepreist werden, um die Ausschreibungen fertigstellen zu können. Nach Vorlage der Angebote zu den Erschließungsarbeiten, den CEF- und sonstigen Ausgleichsmaßnahmen und den sonstigen Kosten wie Fachplaner, Genehmigungsgebühren etc. können die tatsächlichen Verkaufspreise für die Grundstücke festgelegt werden.

Gemäß § 1 (3) Satz 1 BauGB haben Gemeinden einen Bebauungsplan aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Eine wirtschaftliche Rentierlichkeit ist ausdrücklich keine gesetzliche Vorgabe. Dennoch hat die Gemeinde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Wirtschaftlichkeit vor Beginn der Bauleitplanung überprüft und die Wirtschaftlichkeitsberechnungen fortgeschrieben. Die angesprochenen Kosten für Straßen, Kläranlage, Kindergärten etc. sind entweder in der Kalkulation enthalten oder werden über Umlagen finanziert.

Die Anzahl der aktuellen Bewerbungen von Personen, die nicht aus Weilrod stammen, deutet darauf hin, dass ein Zuzug neuer Bürger wahrscheinlich ist und ein potentiell ungesunder Schrumpfungsprozess in Weilrod durch zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel diesem Neubaugebiet nicht zum Tragen kommen wird. Somit können die Kosten tendenziell wieder auf „mehr Schultern“ verteilt werden.

Zu 17.: Die Ausführungen werden zurückgewiesen.

Die Kosten für die Kanalhaltung wurden ebenfalls in die Kalkulation eingepreist. Weiterhin wurde durch die beauftragte DAR GmbH im Rahmen der Entwurfsplanung die Bestandssituation und der Planungsfall untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die genannte Bestandshaltung

auch ohne das Baugebiet rechnerisch für den Bemessungsregen schon hydraulisch überlastet ist.

Zu 18. bis 21.: Die Einschätzungen werden nicht geteilt.

Die Verwaltung wird, sobald belastbare Zahlen aus der aktuell laufenden Abfrage der Interessenten zum Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen vorliegen, über die Ergebnisse gemäß Beschluss der Gemeindevertretung im Sozialausschuss berichten. Derzeit liegen noch keine belastbaren Ergebnisse zu den erforderlichen Kinderbetreuungsplätzen vor. Es bestehen Überlegungen, einen Waldkindergarten im Bereich des Sportplatzgeländes einzurichten. Die erforderliche Größe bzw. Zahl der Plätze wird die Bedarfsermittlung ergeben. Diese werden ebenso Eingang in die Kostenkalkulation für „Neuerborn“ finden wie die Kosten für die Verbindungsleitung inkl. der erforderlichen technischen Anlagen. Die Kosten für diese Maßnahme sind bekannt und in die Kalkulation bereits eingepreist worden. Ob das Schreiben des HMUKLV inhaltlich korrekt ist, kann nicht geprüft werden. Faktisch werden durch den Grundstückskauf und den Hausbau volkswirtschaftlich Arbeitnehmer beschäftigt und Steuern und Abgaben getätigt, die in die Berechnung einfließen müssten. Zusätzlich zahlen auch Neubürger in der Kommune Umlagen und Steuern. Auf die Ausführungen zu 13. bis 16. wird verwiesen.

Zu 22. bis 24.: Die Einschätzungen werden nicht geteilt.

Die Gemeindeverwaltung hat bereits wie beschrieben eine Präsentation im Gemeindevorstand sowie in den zuständigen Fachausschüssen BA und LFU vorgestellt. Viele der dort beschriebenen Maßnahmen wurden bereits in die textliche Fassung und den B-Plan aufgenommen. Die Fachausschüsse haben die Präsentation am 20.08.2020 zur Kenntnis genommen, aus ihren Reihen kamen keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.

Zu 25. bis 28.: Die Einschätzungen werden nicht geteilt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden ein Umweltbericht und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie weitere Fachgutachten erarbeitet. Diese bilden die gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erbringenden Ergebnisse und Maßnahmen ab, die zu einer nachhaltigen und naturnahen Gestaltung des Baugebiets führen, und fanden bereits Eingang in den Bebauungsplan.

Bei der Planung der Grundstücksparzellen wurde ein Mix an kleineren, mittleren und wenigen größeren Grundstücken vorgesehen, die Nachfrage nach Geschosswohnungsbau ist dabei eher untergeordnet. Zwar besteht auch Interesse an den Flächen für Mehrfamilienhäuser, jedoch sucht die über-wiegende Zahl der Interessenten einen Bauplatz für ein Einfamilienwohnhaus. Daher wurde die Zahl der möglichen Mehrfamilienhäuser – auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Baugebiet Hölle – gering gehalten. Auch dies war ein Mehrheitsbeschluss des Bauaus-schusses und der Gemeindevertretersitzung. Die Grund- und Geschossflächenzahlen wurden erhöht, sodass eine dichtere Bebauung als zunächst im Vorentwurf vorgesehen ermöglicht wird. Weitere Erhöhungen der Dichte gingen wiederum u.a. zu Lasten der Freiflächen und der Wohnqualität im ländlichen Bereich, was seitens der Gemeinde wie auch der Träger öffentlicher Belange und nicht zuletzt der Öffentlichkeit nicht gewünscht ist. Hingewiesen sei an dieser Stelle ergänzend auf den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hessen 2020, der für Weilrod als „dünn besiedelten ländlichen Raum“ (DLR) einen Mindestdichtewert von 25 Wohneinheiten je Hektar ausweist. Somit liegt die Planung im Baugebiet „Neuerborn“ auch aus diesem Gesichtspunkt im „Soll“. Angemerkt zum Thema „Neubürger“ sei, dass ca. 53 % der Interessenten aus dem Usinger Land stammen (davon ca. 54 % unmittelbar aus Weilrod), weitere ca. 8 % aus dem Hochtaunuskreis sowie ca. 25 % aus dem übrigen Hessen. Bei rd. 14 % gibt es keine näheren Informationen zur Herkunft.

Zu 29. und 30.: Die Einschätzungen werden nicht geteilt.

Wir verweisen auf die Punkte 31 bis 36 sowie auf das bereits bekannte Schreiben des HMUKLV vom 28.02.2020.

Zu 31. bis 36.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Wie dargestellt fanden bereits frühzeitig Gespräche mit dem HMUKLV statt, die im laufenden Verfahren stetig weitergeführt wurden: Mit Schreiben vom 19.12.2018 wurde vom zuständigen Ministerium der Gemeinde Weilrod die Ausweisung eines Neubaugebietes mit ca. 6,5 ha und 55 Bauplätzen genehmigt. Im Schreiben des Fachbereiches Ländlicher Raum des Hochtaunuskreises vom 15. Mai 2019 wurde dies bestätigt. (Zitat: „(…) mit Schreiben vom 19.12.2018 wurde der Gemeinde Weilrod die Ausweisung eines Neubaugebietes von ca. 6,5 ha und bis zu 55 Bauplätzen vom HMUKLV genehmigt. (…)“). Die beiden Schreiben können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Im Juni 2019 fanden umfangreiche Abstimmungs- und Erörterungsgespräche mit dem HMUKLV statt, in denen die Größe des Plangebietes und Zahl der Wohneinheiten thematisiert wurde. Ende Februar 2020 ist schließlich eine finale Abstimmung zwischen der Gemeinde und dem Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) erfolgt, wie bereits mehrfach ausgeführt.

Dieser Verlauf ist nachweisbar und wurde zu jeder Zeit mit der Gemeindevertretung kommuniziert. Die Entwicklung in zwei Bauabschnitten wurde seitens des HMUKLV bereits im Schreiben vom 19.12.2018 angegeben. Die Gemeinde Weilrod ist in allen geführten Gesprächen und Diskussionen mit dem HMUKLV für das Interesse der Bürger in Weilrod eingetreten, um im Förderprogramm der Dorferneuerung zu verbleiben, aber auch gleichzeitig eine Weiterentwicklung von Weilrod zu gewährleisten. Bei einem skizzierten möglichen Ausstieg aus dem Dorferneuerungsprogramm, wäre mit sofortiger Wirkung kein Förderantrag eines „privaten“ Antragstellers mehr möglich gewesen. Für die Gemeindeverwaltung stand daher immer an vorderster Stelle, dass wir das Dorferneuerungsprogramm, ggf. auch mit Auflagen (1. BA und 2. BA) weiter umsetzen wollten, da dadurch eine Art „Konjunkturprogramm“ für Weilrod entstanden ist. Beim letzten Jahresgespräch mit dem ALR wurde der Gemeinde Weilrod mitgeteilt, dass inzwischen über 200 private Beratungen stattgefunden haben und bis jetzt mehr als 100 Projekte umgesetzt, bzw. Förderbescheide dazu ergangen sind. Wenn man die beantragten Fördergelder von über 1,5 Mio. € mit den max. Förderquoten hinterlegt, wurden in Weilrod im Rahmen der Dorferneuerung/IKEK mehr als 5 Mio. € investiert.

Die Verwaltung erlaubt sich an dieser Stelle den Hinweis, dass die Einstufung des HMUKLV als „nicht konkurrierend“ lediglich eine Bedeutung für den Verbleib im IKEK-Programm (Integriertes kommunales Entwicklungskonzept/Dorferneuerungsprogramm) hat, jedoch kein Bestandteil der Abwägung im Verfahren mit den Trägern öffentlicher Belange ist.

Zu 37. und 38: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Ein Offenlegungsbeschluss ist formell nach BauGB nicht erforderlich. Letztendlich ist nur ein einziger Beschluss erforderlich: der Satzungsbeschluss (§ 10 (1) BauGB).

Zu 39. und 40.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vorgehensweise wie zitiert durch das Baugesetzbuch geregelt ist und eine übliche Art der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 darstellt. Im Wesentlichen sollten dabei folgende Punkte in das Planverfahren integriert werden:

• Integration der Erkenntnisse aus den fortlaufenden tierökologischen Untersuchungen und der Konkretisierung des Kompensationskonzepts in das Planverfahren (Textliche Festsetzungen zum Artenschutz und CEF-Maßnahmen) sowie

• Ergänzung von weiteren Ausführungen zum Thema Denkmalschutz und Konkretisierung der Aussagen zur Ver- und Entsorgung in der Begründung

• Zudem wurden einzelne Anregungen von Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, aufgenommen.

Hervorgehoben wurden die Passagen zu den vorgenannten maßgeblichen Aspekten. Zudem wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt, um den Bebauungsplan in seinen Festsetzungen an den Katalog des BauGB zu halten. Redaktionelle Überarbeitungen, die nicht die Grundzüge der Planung betreffen, sind daher zulässig und nicht maßgeblich für die erneute Offenlage. Eine Einschränkung der Bewertungs- und Stellungnahmemöglichkeiten ist nicht gegeben.

Die Passagen zur Wildkatze und zur Haselmaus sind sowohl im Umweltbericht, in den Textlichen Festsetzungen und der Begründung blau gefärbt, die Änderungen in der Bilanz ebenfalls.