Kommunale Dienste Weiltal

(Juni 2020)

Unter dem Begriff 'Kommunale Dienste Weiltal' haben die Gemeinden Schmitten und Weilrod vor über 10 Jahren eine Zusammenarbeit ihrer Bauhöfe vereinbart. Nach den Beschlüssen der beiden Gemeindevertretungen wurde am 3. März 2010 eine öffentlich-rechtliche 'Vereinbarung über die Durchführung von kommunalen technischen Dienstleistungen' geschlossen und der Aufsichtsbehörde angezeigt.

In der Folge führte diese Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zu gemeinsamen Gesprächsrunden, gemeinsamen Jahresplanungen und gemeinsamen Bereitschaften der Wassermeister. Durch die gemeinsame Anschaffung von Maschinen bzw. deren gegenseitigem Austausch im Einsatz wurden ebenso finanzielle Einsparungen erreicht wie durch die größere Einheit der beiden Bauhöfe (zusammen 20 Mitarbeiter), die in verschiedenen Tätigkeitsbereichen Spezialisierungen möglich machten und zu einer Reduzierung von Fremdvergaben führten.

Doch was ist inzwischen aus dem IKZ-Projekt 'Kommunale Dienste Weiltal' geworden?

Im Januar 2016 - kurz vor der letzten Kommunalwahl - war dieses Projekt letztmals Thema im Weilroder Gemeindevorstand. Damals wurde beschlossen, die regelmäßigen Berichte zu dieser Kooperation weiterhin halbjährlich zu führen und den vorliegenden Bericht vom 31.12.2015 der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben. Beide Beschlüsse wurden nicht ausgeführt. Der Halbjahresbericht wurde nicht der Gemeindevertretung vorgelegt und es wurden keine weiteren Berichte erstellt.

Welche Gründe gibt es dafür? Wer hat das zu verantworten?

Im Herbst 2018 hatte ich Bgm. Esser angesprochen und gesagt, dass man schon lange nichts mehr über die Zusammenarbeit der Bauhöfe von Schmitten und Weilrod gehört hat und gefragt, wie hier der Sachstand ist. Essers Antwort war, dass es diese Zusammenarbeit nicht mehr gibt, weil er sie aufgekündigt habe.

Nachdem ich in alten Unterlagen recherchiert hatte, habe ich dieses Thema 4 Wochen später erneut angesprochen und darauf hingewiesen, dass es sich um eine von der Gemeindevertretung beschlossene Interkommunale Zusammenarbeit handelt, die vom Bürgermeister nicht aufgekündigt werden kann. Dies sei auch nicht so gewesen, sagte Esser daraufhin, sondern die Zusammenarbeit sei mangels Interesse in Schmitten „eingeschlafen“. Ich habe dann um einen aktuellen Bericht über den Stand der Zusammenarbeit gebeten - in der Form, wie bis zur letzten Kommunalwahl darüber berichtet wurde. Dies hatte Esser zwar zugesagt, aber keinen Bericht vorgelegt.

Deshalb habe ich im Dezember 2018 die Kommunalaufsicht angeschrieben und gebeten, Bgm. Esser anzuweisen, einen aktuellen Bericht über den Stand des Projekts 'Kommunale Dienste Weiltal' vorzulegen und dieses Thema zur Beratung in die Gemeindevertretung zu geben.

Die Antwort der Kommunalaufsicht kam über ein Jahr später. Die Aufsichtsbehörde führte aus, die Gemeinde habe ihr mitgeteilt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von kommunalen technischen Dienstleistungen nicht gekündigt worden sei und formal unverändert fortbestehe. Außerdem teilte die Aufsicht mit, sie habe Bgm. Esser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr eine Änderung oder Aufhebung dieser anzeigepflichtigen Vereinbarung angezeigt werden muss.

Da aus meiner Sicht die Suche nach der Wahrheit noch nicht abgeschlossen war, denn Bgm. Esser hatte auf ein und dieselbe Frage drei unterschiedliche Antworten gegeben, habe ich den Schmittener Bürgermeister angeschrieben und um Auskunft zu diesem Thema gebeten. Bürgermeister Kinkel teilte mir mit, dass die Kooperation der beiden Bauhöfe weiterhin fortbestehe und z.B. beim Thema Beschaffung auch gelebt werde. Es habe sich in der praktischen Arbeit gezeigt, dass der Austausch von Mitarbeitern schwierig sei, jedoch beide Kommunen davon profitieren, wenn ein Austausch in einzelnen Positionen ihrer Arbeiten geführt werde. Dies umfasse zum Beispiel die Arbeit der Wassermeister bei Notfall-Vertretungen, Aus- und Weiterbildung der Berufskraftfahrer, Sicherheitsunterweisungen für Sommer- und Winterdienste der Bauhöfe oder das gegenseitige Bereitstellen von einzelnen Maschinen und Geräten.

Mein Standpunkt zu diesem Thema: Diese Zusammenarbeit kann nur funktionieren, wenn die Beteiligten sie auch wirklich wollen. Die Chance auf weitere Einsparungen sollte Ansporn genug sein, sie fortzusetzen. Außerdem bleibt der nach wie vor gültige Gemeindevorstandsbeschluss vom 19.01.2016 zu beachten. D.h., die regelmäßigen Berichte zu dieser Kooperation sind weiterhin halbjährlich zu führen und der Gemeindevertretung vorzulegen. Bgm. Esser ist hier in der Pflicht, tut aber nichts, weil er diese IKZ nicht will. Und seine FWG gewährt ihm alle Freiheiten und lässt ihn dieses einst hoffnungsvoll gestartete Projekt unter der Hand beerdigen.

Wenn eine wirtschaftlich und finanziell sinnvolle IKZ bei den Betroffenen, die sie umsetzen müssen wie auch bei deren Vorgesetzten keine Begeisterung auslöst oder von ihnen gar torpediert wird, z.B., weil sie arbeitsintensive Aktivitäten und über einen längeren Zeitraum zusätzliche Belastungen bewirkt, dann sollte sie nicht still und leise begraben werden, sondern die Politik sollte das Heft in die Hand nehmen und das Thema in den Gremien beraten.

Es gibt bereits eine ganze Reihe erfolgreicher IKZ-Projekte, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Wenn man genauer hinsieht, stellt man fest, dass es vor allem Projekte sind, wo Bgm. Esser nicht - wie hier - persönliche Macht und Entscheidungsbefugnisse abtreten bzw. mit anderen teilen muss.