Machtdemonstrationen, Strafaktionen, Willkür

(Juni 2020)

Es ist Bgm. Esser gelungen, fast die gesamte Gemeindevertretung wie auch den Gemeindevorstand auf seine Linie einzuschwören. Die wenigen standhaften Abweichler, die sich nicht gleichschalten lassen, werden massiv bekämpft.

Hier zwei Beispiele dafür, wie versucht wird, unbequeme Andersdenkende zu disziplinieren:

Seiner eigenwilligen Interpretation der in der Hessischen Gemeindeordnung verankerten Verschwiegenheitspflicht folgend hatte Bgm. Esser im Juli 2018 vom Gemeindevorstand - in dem 6 FWG-Leuten nur jeweils 1 Beigeordneter von CDU, SPD und Grünen gegenübersitzen - beschließen lassen, „gegen den Beigeordneten Günter Veith ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht einzuleiten,“ Grund: Ich hatte gegenüber Fraktions- und Parteikollegen angedeutet, wie er gegen Gemeinde-Mitarbeiter vorgehen will, die „wegen krankheitsbedingt hoher Fehlzeiten nur geringe Arbeitsleistung erbringen“.

Bemerkenswert war auch, dass über das Ordnungswidrigkeitsverfahren bei einer Sitzung beraten und abgestimmt wurde, für die ich mein Fehlen (wegen Urlaubs) 4 Wochen zuvor angekündigt hatte. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub habe ich ihm diverse eigene Verfehlungen und Rechtsverstöße vor Augen gehalten und angedeutet, welche Maßnahmen ich dagegen ergreifen könnte. Daraufhin wurde bei der nächsten Gemeindevorstandssitzung beschlossen, „das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Beigeordneten Günter Veith einzustellen.“

Mit einer weiteren Strafaktion gegen mich hatte er Erfolg:

Über 5 Jahre hatte ich die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Usingen vertreten und dort gute Arbeit geleistet. Kurz nachdem ich wegen eines nicht korrekten Gemeindevorstandsbeschlusses (siehe „Vetternwirtschaft und Korruption“) an die Kommmunalaufsicht geschrieben hatte, kündigte Bgm. Esser im Frühjar 2019 an, dass er kein Vertrauen mehr in mich habe und mich deshalb als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung abberufen möchte. Weil ich mich dagegen zu wehren versuchte und er sich nicht gerade geschickt anstellte, dauerte es ca. 2 Monate, bis es ihm gelang - letztendlich mit Hilfe eines Rechtsgutachtens, das nicht seinen amtlichen, sondern allein seinen persönlichen Ambitionen und seinen individuellen Sonderinteressen diente, aber aus der Gemeindekasse bezahlt wurde.