Berichte aus 2022

 

22.12.2022: Das letzte Aufgebot der SPD Weilrod

 

Am 17. Dezember hat der Usinger Anzeiger über die Jahreshauptversammlung der Weilroder SPD berichtet, bei der ein neuer Parteivorstand gewählt wurde.

 

Es fällt auf, dass sich der Ortsverband Weilrod dieser einstigen Volkspartei personell weiter reduziert hat und im Wesentlichen von drei Familien geführt wird.

 

Neun Vorstandposten waren zu besetzen, wovon sechs jetzt in der Hand der Familien Bangert, Erwe und Wetzel sind. Ohne diese Doppelheiten hätten wahrscheinlich gar nicht alle Vorstandsposten besetzt werden können.

 

Nachdem einigen aktiven aber nicht linientreuen Leuten der Stuhl vor die Tür gestellt wurde, fehlt es in Weilrod an engagierten Genossen. Es sieht aus, als ob die SPD Weilrod keine guten Vordenker hat und sich weiter runterwirtschaftet, denn auch die Nachrückerliste für die Gemeindevertretung ist nach den Rücktritten der letzten Monate schon fast komplett aufgebraucht.

 

 

11.12.2022: Haushaltsdebatte ohne Haushaltsexperten und kein Wort zu den beschlossenen Gebührenerhöhungen

 

Am Donnerstag war Gemeindevertretersitzung. Der Haushaltplan für 2023 wurde fast einstimmig beschlossen; lediglich Marlis Teubert (Grüne) stimmte nicht zu. Die Debatte dazu fand ohne ausgewiesene Haushaltsexperten statt. Z.T. lag das daran, dass ein Drittel der Gemeindevertreter bei der Sitzung fehlte, z.T. aber auch, weil einige Fraktionen derzeit keine echten Finanzexperten haben. Redner zum Haushalt waren Gunnar Breier (Grüne), Dr. Stephan Wetzel (SPD), Elke Dielmann-Bargon (CDU) und Stephanie Rühl (FWG). Mit Ausnahme von Stephanie Rühl hat niemand über Haushalts-Details oder wenigstens Hauhalts-Eckpunkte gesprochen.

 

Gunnar Breier bezeichnete den Haushaltsplan als erfreulich, weil die Ansätze für die Jugendarbeit der Vereine und den Weilroder Umweltpreis auf Antrag der Grünen erhöht wurden. Er sagte aber z.B. kein Wort dazu, dass Bürgermeister Essers Hunger nach mehr Personal weiterhin nicht gestillt werden kann. Nach der Aufstockung des Stellenplans im letzten Jahr um 5,75 Stellen (im Kita-Bereich, im Bauamt und bei den Wassermeistern) und 3 Höhergruppierungen sind im jetzt beschlossenen Haushalt eine zusätzliche Stelle im Hauptamt und 3 Höhergruppierungen vorgesehen.

 

Dr. Stephan Wetzel sagte – wie alle Jahre – dass die Gemeinde ihre Finanzen in Ordnung hat, weil man in den letzten Jahren sehr viel gut und richtig gemacht habe. Aber kein Wort dazu, was er unter „gut und richtig“ versteht. Vielleicht meint er damit, dass in Weilrod die Grundsteuer schon vor 3 Jahren von 380 % auf 450 % und damit auf einen Wert deutlich über dem Durchschnitt im Hochtaunuskreis angehoben wurde. Vielleicht meint er damit auch, dass in Weilrod die Kindergartengebühren seit 7 Jahren jedes Jahr um 4 % angehoben werden – auf ein mittlerweile rekordverdächtiges Niveau. Nur im kommenden Jahr wird es keine Erhöhung geben, weil Bürgermeister Esser das im Jahr der Bürgermeisterwahl nicht haben will und derzeit Effekthascherei betreibt mit der wiederholten Verkündung, seine FWG habe die Initiative dafür ergriffen, dass die Eltern dieses Jahr verschont werden.

 

Dr. Wetzel weiß auch, dass sich die Finanzen der Gemeinde neben den genannten zusätzlichen Belastungen für die Bürger vor allem deshalb gebessert haben, weil das Land Hessen der Gemeinde schon vor vielen Jahren 4 Millionen € Schulden „abgekauft“ hat und weil die Windkraft-Einnahmen so kräftig sprudeln. Das sagt er aber nicht.

 

Ebenso von Dr. Wetzel kein Wort z.B. dazu, dass der Verkauf von Ökopunkten seit 3 Jahren als Manövriermasse verwendet wird, um auf dem Papier einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorweisen zu können. Wenn dann der Holzverkauf doch mehr als erwartet einbringt, dann verschiebt man den Ökopunkteverkauf eben nochmal um ein Jahr. Im vergangenen und im laufenden Jahr liegen die Einnahmen aus dem Holzverkauf bei zusammen zirka 1,5 Millionen €, das sind 1 Million mehr als geplant und entlastet die Gemeinde finanziell ganz enorm. Dass jedoch durch das Baumsterben der letzten Jahre der Substanzverlust unseres Waldes und damit auch der Wertverlust des Waldes ein Vielfaches davon beträgt und das Vermögen der Gemeinde (Wald gehört zum Vermögen der Gemeinde) erheblich geschrumpft ist – weshalb sollte man das ansprechen? Die negativen Folgen bekommen ja erst künftige Generationen so richtig zu spüren.

 

Elke Dielmann-Bargons Haushaltsrede war ganz kurz: „Der Haushalt ist gut und ausgeglichen.“ Darüber hinaus beschränkte sie sich darauf, sich bei Kämmerer Peter Michel für seine gute Arbeit zu bedanken und frohe Weihnachten zu wünschen. Kein Wort z.B. dazu, weshalb die Finanzen – vordergründig - besser aussehen als sie tatsächlich sind. Ein Grund dafür ist das Problem der Gemeinde, dass sie es seit Jahren nicht hinkriegt, alle geplanten Investitionen auch zu bewerkstelligen. Durch die entsprechend geringeren Ausgaben entlastet das – vordergründig – den Gemeindehaushalt, es werden aber auch entsprechend weniger Werte geschaffen. In den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils über 500.000 € für geplante Investitionen nicht ausgegeben, in 2021 waren es über 250.000 €.

 

Stephanie Rühl redete über den Ukraine-Krieg, die Energiekrise, gestörte Lieferketten, Flüchtlingsströme und – Weilrod betreffend – den Glasfaserausbau, bevor sie dann doch noch einige Eckdaten des Haushaltsplans ansprach, wie die höhere Kreis- und Schulumlage, das Defizit im Kindergartenbereich und den Verzicht auf die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer. Allerdings sagte auch sie z.B. kein Wort über die Gebührenerhöhungen für Wasser, Abwasser und Müll. Als FWG-Politikerin darf sie das so kurz vor der Bürgermeisterwahl natürlich nicht sagen. Zumindest die Opposition aber hätte das thematisieren müssen, hat aber ebenfalls nichts dazu gesagt.

 

Schließlich sprach Stefanie Rühl noch über das „erfolgreiche“ Baugebiet 'Neuerborn': „Wir rechnen hier mit einem Überschuss von über einer Million €“ sagte sie. Wer hat ihr diesen Satz ins Manuskript geschrieben? Wenn der Bürgermeister nach Abschluss des Projekts eine entsprechende Abrechnung vorlegen würde, dann kann sie nicht ehrlich sein und bei weitem nicht alle mit dem Neuerborn in Zusammenhang stehenden Ausgaben enthalten. Denn eine verursachergerechte Abrechnung kann nur ein dickes Minus ergeben, weil die Bauplätze viel zu günstig verkauft werden – siehe hierzu meinen Bericht vom 13.10.2021 mit dem Titel „Sind die Neuerborn-Baulandpreise solide und vertrauenswürdig kalkuliert?“

 

Was die Gemeindefinanzen auch besser aussehen lässt als sie tatsächlich sind: Die Abrechnung des Millionendefizits, welches das Gewerbegebiet Ensterwiesen der Gemeinde eingebracht hat, mit der HLG und das Einfließen dieses Defizits in die Schuldenbilanz der Gemeinde wird weiter verzögert. Vor der anstehenden Bügermeisterwahl passt das nicht in Essers Konzept.

 

Mit Vorsicht genießen muss man die Angaben im Vorbericht zum Haushaltsplan, denn sie enthalten Angaben, die nicht korrekt sind. Z.B. werden auf Seite 29 bei den Eckdaten des Finanzhaushalts in der Spalte „Ergebnis 2021“ nicht die 2021er Ergebnisse, sondern die 2021er Haushaltsansätze angegeben.

 

 

02.12.2022: Wie kann man das Interesse der Bürger an der Kommunalpolitik wecken?

 

siehe dazu einen aktuellen Leserbrief - unter https://www.weilrod-aktuell.de/Leserbriefe/

 

 

21.11.2022: Schnäppchen-Bauland für Investoren - Bauausschuss plant Geheimsitzung

 

Bei der letzten Bauausschusssitzung wurden gleich vier Bebauungsplanverfahren eingeleitet, zwei in Riedelbach und je eines in Finsternthal und Neuweilnau. Damit sollen Flächen von insgesamt weit über 20.000 m², die derzeit nicht bebaubar sind, für Investoren zu Bauland gemacht werden.

 

Dr. Markus Hammer (FWG) redet das schön, indem er bei diesen Bauvorhaben von Abrundungen der betreffenden Ortsbereiche bzw. sogar von „Innenentwicklung“ spricht. Als Vorsitzender des Bauausschusses sollte er das Baugesetzbuch wenigstens ein bisschen kennen und Begriffe wie Innenentwicklung treffsicher verwenden können. Innenentwicklung heißt nicht Bauen auf der grünen Wiese, sondern innerörtlich nicht genutzte Flächen zu bebauen. Will Dr. Hammer davon ablenken, dass Innenentwicklung in Weilrod weiterhin vernachlässigt wird, während der Flächenverbrauch durch Bauen im Außenbereich ungebremst weitergeht?

 

Diese Bebauungsplanverfahren bringen den betreffenden Grundeigentümern Bauland zum Schnäppchenpreis. Sie müssen zwar für die externen Planungskosten aufkommen, aber für den in erheblichem Umfang entstehenden Verwaltungsaufwand im sowieso schon überforderten Bauamt der Gemeinde zahlen sie nichts.

 

Die Vorteile liegen bei den privaten Investoren, die Nachteile bei der Gemeinde. Denn solches Vorgehen bringt der Gemeinde mittel- und langfristig eine negative Kosten-Nutzen-Bilanz, weil die Infrastrukturfolgekosten (Unterhaltung von zusätzlichen Straßen, Wasserleitungen, Kanälen, Kindergartenplätzen usw.) höher sind als die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen durch Neubürger. Dazu kommt, dass dem Bauamt wegen der vielen Arbeit für die privaten Investoren die Zeit fehlt, sich um wirkliche Innenentwicklung – die laut Baugesetzbuch Vorrang vor Außenentwicklung hat - zu kümmern.

 

Das sind nicht die ersten Bebauungspläne und das werden sicher auch nicht die letzten sein, bei denen die FWG-dominierte Gemeindepolitik Gutes für private Baulustige tut, die Finanzen der Gemeinde und den Flächenverbrauch dabei aber nicht im Blick hat.

 

Leider erfahren die Bürger nur sehr wenig darüber und in Zukunft wahrscheinlich noch weniger: Denn der Bauausschuss hat beschlossen, das Thema „zukunftsorientierte Städteplanung“ in einer nichtöffentlichen Sitzung – also geheim – zu beraten. Damit ist der Bauausschuss voll auf der Linie von Bürgermeister Esser, der schon öfter den generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Ältestenrat für das Vorantreiben von strategischen Entscheidungen missbraucht hat.

 

Weshalb sollte man öffentlich tagen, das Interesse der Bürger an den Sitzungen ist ja eh mangelhaft – hat Esser kürzlich festgestellt. Und er wird sich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das so bleibt.

 

 

13.11.2022: Esser: „Ich finde das Interesse der Bürgerschaft an den Sitzungen mangelhaft“

 

Zwei Tage nach der Bürgerversammlung vom 1. November in Winden berichtete der Usinger Anzeiger darüber.

 

Bei der Versammlung brachte ein Bürger zum Ausdruck, dass die Informationspolitik der Gemeinde bezüglich weiterer Windräder verbesserungsbedürftig sei. Bürgermeister Esser wies das zurück und sagte, dass in den öffentlichen Sitzungen darüber gesprochen wurde und die Bürger die Möglichkeit hatten, sich zu informieren. Mit der anschließenden Aussage „ich finde das Interesse der Bürgerschaft an den Sitzungen mangelhaft“ wurde seine Einstellung zum Thema „Informationspolitik“ noch deutlicher.

 

Kritik annehmen, in sich gehen und darüber nachdenken, was man selbst besser machen kann, dafür sieht Esser keine Notwendigkeit. Informationen sind für ihn keine Bringschuld. Wer Informationen will, soll sie sich gefälligst holen.

 

Kann man so das Interesse der Bürgerschaft an den politischen Sitzungen wecken? Nein – ganz im Gegenteil. Esser sorgt mit seiner miserablen Informationspolitik für zunehmende Politikverdrossenheit bei den Bürgern.

 

Sich Informationen holen, ist in Weilrod zudem alles andere als einfach. Das habe ich bei „Weilrod aktuell“ schon mehrfach dargestellt

 

(23.11.2021: Geheimniskrämerei um neue Windräder, 27.03.2022: Gemeindevertretersitzung am 24. März - Lästige Fragen, 03.05.2022: Mein Fazit zur Gemeindevertretersitzung am 28. April: Für die Zuschauer nicht sehr informativ, 28.05.2022: Note „ungenügend“ für Essers Informationspolitik, 05.06.2022: Note „ungenügend“ für Essers Informationspolitik – Teil 2).

 

Z.B. werden bei den Gemeindevertretersitzungen die Mitteilungen des Gemeindevorstands vom Bürgermeister nicht vorgetragen, sondern er verweist darauf, dass sie den Gemeindevertretern schriftlich vorgelegt wurden. Die anwesenden Zuschauer erfahren nichts darüber. Genauso wird bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen der Fraktionen verfahren; auch hierüber erfahren die bei der Sitzung anwesenden Bürger nichts.

 

Will der Bürgermeister mit solchem Verhalten Bürger zu den Sitzungen locken?

 

Unter dem klangvollen Namen „Rats- und Bürgerinformationssystem“ informiert die Gemeinde ihre Bürger über Aktivitäten aus der Kommunalpoltik – siehe https://www.weilrod.de/rathaus-politik/politik/rats-und-buergerinformationssystem/. Wer öfter dort reinschaut, wird auch öfter enttäuscht. Eigentlich sollten dort bestmögliche Informationen zu den aktuellen politischen Themen zur Verfügung gestellt werden. Wie lückenhaft die Informationen sind, habe ich am 16.09.2022 beschrieben („Bürgerinformationssystem mit dürftigem Inhalt“).

Man muss also feststellen, dass Bürgermeister Esser die Bürger nur mangelhaft informiert. Das Schlimmste daran ist, dass er gar nicht besser informieren will. Es gehört zu seinen Grundsätzen, Informationen zu filtern und nur das rauszulassen, was ihm nutzen kann, während er Informationen, die nicht in seine Konzepte passen, zurückhält. Sogar vor bewussten Falschinformationen schreckt er nicht zurück – siehe https://www.weilrod-aktuell.de/Wahr-oder-nicht-wahr/.

 

Da Esser schon in der letzten Legislaturperiode immer wieder für seine Informationspolitik kritisiert wurde, ging die FWG im Kommunalwahlkampf in die Offensive und sprach sich für „mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung“ aus – siehe Seite 8 der FWG-Wahlkampfbroschüre 'Schwerpunkte und Leitideen 2021 - 2026'. Bürgermeister Esser kriegt es aber nicht hin, diesen Ansprüchen gerecht zu werden und die Bürger angemessen zu informieren. Er sieht bei sich selbst aber keine Schuld, sondern wirft den Bürgern vor: „Ich finde das Interesse der Bürgerschaft an den Sitzungen mangelhaft.“

 

 

05.11.2022: Power corrupts, absolute power corrupts absolutely

 

aus einem aktuellen Leserbrief - siehe unter https://www.weilrod-aktuell.de/Leserbriefe/

 

 

02.11.2022: Die SPD Weilrod hat keinen Vorstand mehr

 

Der Usinger-Anzeiger-Bericht „SPD-Vorstand fast komplett zurückgetreten“ vom vergangenen Samstag bestätigt, dass die SPD massive interne Probleme hat.

 

Es ist aber abwegig, wie der Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Wetzel die Probleme in der Zeitung darstellt: Grund sei allein der stellvertretende Parteivorsitzende Georgij Philippi, den er deshalb loswerden will.

 

Kein Wort darüber, dass zuvor schon die Parteivorsitzende Sonia Di Martino-Hafeneger ihr Parteiamt wie auch ihr politisches Mandat aufgegeben hat und außerdem Klaus-Peter Stamm kürzlich sein Gemeindevertretermandat niedergelegt hat.

 

Mein Eindruck ist: Dr. Wetzel ist gerade dabei, Parteivorstand und Fraktion in seinem Sinne zu säubern, indem er Parteimitglieder, die ihm gegenüber kritisch eingestellt sind, aus ihren Ämtern drängt bzw. zu drängen versucht. Kann sein, dass er sich bei Philippi die Zähne ausbeißen wird.

 

Besser für die SPD wäre es, wenn Dr. Wetzel sein Weilroder Parteiamt - er ist Beisitzer - und sein Gemeindevertretermandat niederlegen und damit eine Erneuerung der Partei ermöglichen würde. Denn das eigentliche Problem der SPD ist er. Von seiner Linie abweichende Meinungen erstickt er im Keim; Kritik an ihm selbst wird flinkzüngig totgeredet.

 

Dazu kommt, dass Dr. Wetzel mit Bürgermeister Esser, der auch auf Kreisebene sein Koalitionspartner ist, kungelt und Vetternwirtschaft betreibt. So hat er für seine Kanzlei einen lukrativen Auftrag der Gemeinde ergattert: Alle Kaufverträge für Neuerborn-Bauplätze gibt Esser an das Notariat seiner Kanzlei – ohne dass dies vorschriftsgemäß vom Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung beschlossen wurde; einfach so aufgrund einer Absprache zwischen ihm und dem Bürgermeister. Ich kann die Weilroder Kommunalpolitiker nicht verstehen, dass sie dieses unter Umgehung der rechtlichen Vorgaben und demokratischen Regeln geschlossene Geschäft dulden. Schlechte Zeiten für die Demokratie in unserer Gemeinde.

 

In Dr. Wetzels Kanzlei lässt dieses Geschäft die Kasse klingeln, seine Partei aber erleidet in Weilrod einen beispiellosen Niedergang. Die Nachrückerliste der SPD für die Gemeindevertretung, die sowieso relativ kurz war, ist durch die o.a. Mandatsniederlegungen schon weitgehend aufgebraucht. Das scheint ihm aber egal zu sein. Sicher würde er auch in Kauf nehmen, dass seine Fraktion in der Gemeindevertetung schrumpft. Hauptsache, die verbleibenden Fraktionsmitglieder sind auf Kurs. Egal ist ihm auch, dass die SPD im Gemeindevorstand nicht mehr vertreten sein wird, wenn er dem einzigen SPD-Mitglied im Gemeindevorstand – Georgij Philippi – den Stuhl vor die Tür stellt.

 

Frech und schmutzig ist in diesem Zusammenhang, dass Dr. Wetzel im Usinger Anzeiger Philippi nicht beim Namen nennt, sondern von „dem Deutschrussen“ spricht.

 

 

23.10.2022: FWG-Fraktionsvorsitzender Holger Füßer teilt kräftig aus

 

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Holger Füßer beschwert sich im kürzlich verteilten FWG-Kurier darüber, dass der FWG wiederholt eine „Arroganz der Macht“ vorgeworfen wird und moniert seinerseits bei den anderen politischen Parteien

 

- fehlende konstruktive Zusammenarbeit,

- inhaltsleere Äußerungen,

- Diskreditierung und

- persönliche Angriffe.

 

Hat er recht oder passen seine Vorwürfe an die anderen Parteien sogar noch besser zum Verhalten der FWG?

 

Das Vorgehen der FWG bei etlichen Themen wie z.B. Weilpassagen, Feuerwehr-Dienstleistungszentrum oder Neuerborn-Baulandpreise zeigt deutliche Ausprägungen von Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit.

 

Wieso will die FWG keine Lehren aus der Hochwasserkatastrophe an der Ahr ziehen? Im FWG-Kurier beruft sie sich einmal mehr darauf, dass die schon vor diesem Ereignis vorgenommene Bewertung der topografischen Besonderheiten im Weiltal darauf hindeuten, dass der geplante Weilpassagen-Standort sicher ist. Eine Neubewertung unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus dem Ahr-Hochwasser kommt für die FWG nicht in Frage. Nach dem Motto: Was interessieren uns neue Erkenntnisse, wir haben uns unsere Meinung ja schon gebildet.

 

Wieso hat die FWG den Vorschlag der Opposition abgelehnt, vor der Entscheidung für die Beteiligung am Feuerwehr-Dienstleistungszentrum in Bad Camberg die Vor- und Nachteile dieser Lösung gegenüber einer Beteiligung am gemeinsamen Dienstleistungszentrum von Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen und Wehrheim abzuwägen? Dieses von der CDU beantragte Vorgehen in den politischen Gremien zu betrachten und zu beraten, hat die FWG blockiert und im Hauruck-Verfahren die Beteiligung am Dienstleistungszentrum in Bad Camberg durchgesetzt.

 

Wieso hat die FWG einen viel zu niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Baulandpreis für die Neuerborn-Grundstücke durchgesetzt, statt im Sinne aller Weilroder sicherzustellen, dass die Neuerborn-Bauplätze nicht von den Bürgern subventioniert werden müssen? Oder geht es hier nur noch um Schadensbegrenzung – nach dem Motto, besser die Bauplätze nicht kostendeckend zu verkaufen als drauf sitzen zu bleiben und damit ein noch höheres Defizit einzufahren?

 

Beim Thema „Windkraft“ bringt Füßer im FWG-Kurier zum Ausdruck, dass die FWG eigentlich gar keine weiteren Windräder will, sich aber trotzdem dafür entschieden hat, weil sie es nicht ertragen könnte, wenn sich nur die Nachbargemeinden an den lukrativen Windkraft-Einnahmen erfreuen.

 

Zur erneuten Erhöhung der Kindergartengebühren heißt es im FWG-Kurier: „... halten wir für zumutbar“ → siehe hierzu die u.a. Ausführungen vom 16. Oktober (“Alexander Schneider rückt die FWG ins Licht“) .

 

Milde Töne findet Füßer beim Thema „Glasfaser“. Diese Errungenschaft reklamiert er nicht für die FWG allein, sondern sagt großmütig: „Über die Parteigrenzen hinweg haben wir dieses wichtige Zukunftsthema nach vorne gebracht.“ Haben sie das wirklich? Wird Glasfaser nur in Weilrod verlegt? Oder auch im ganzen Rest von Deutschland? Kriegen das auch Kommunen hin, wo es gar keine FWG gibt?

 

 

16.10.2022: Alexander Schneider rückt die FWG ins Licht

 

Alexander Schneider schreibt für Bürgermeister Esser Reden und andere Texte.

 

Daneben zeichnet er bei der Druckerei Esser für die Produktion der Weilroder Gazette verantwortlich.

 

Im Hauptberuf berichtet A.S. im Usinger Anzeiger und der Taunus Zeitung vor allem über kommunalpolitische Themen aus Weilrod. Dabei gelingt es ihm, die FWG immer bemerkenswert positiv darzustellen.

 

So auch gestern in seinem Bericht im Usinger Anzeiger über die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Man musste schon sehr aufmerksam lesen, um zu merken, dass es um einen Bericht über die Ausschusssitzung ging und nicht um einen Werbetext für die FWG.

 

Schneider berichtet, dass im kommenden Jahr auf die obligatorische 4%-Gebührenerhöhung für die Kindergärten verzichtet wird und betont, dass die Eltern das der FWG zu verdanken haben. Schon in der Überschrift heißt es: „Erhöhung für Kitas ausgesetzt. FWG will in schwierigen Zeiten Signal an die Eltern senden.“ Dass der betreffende Beschluss einstimmig war, wird erwähnt, hervorgehoben wird aber: „Der Vorschlag, die ab Januar 2023 fällige vierprozentige Gebührenerhöhung für ein Jahr auszusetzen, kam von der FWG.“

 

Als Zeitungsleser denkt man dann: Gut, dass wir diese FWG haben.

 

Aber was denkt man, wenn man 3 Tage vorher im aktuellen FWG-Kurier auf Seite 1 gelesen hat: „Die Gebührensteigerung für die Kitas beträgt faktisch 12 Cent pro Tag für eine Ganztagsbetreuung – das halten wir für zumutbar“?

 

Weiß hier die Linke nicht, was die Rechte tut? Oder ist die FWG, die den FWG-Kurier herausgibt, eine andere FWG, als die, die von Alexander Schneider in der Zeitung immer so gekonnt hochgejubelt wird? Offenbar gelingt der FWG die Selbstdarstellung in ihrem Parteiorgan nicht so gut, wie es Schneider in seinen Berichten hinkriegt. Im FWG-Kurier steckt noch Verbesserungspotential, das Alexander Schneider mit Leichtigkeit ausschöpfen könnte.

 

Schneider ist nun mal ein begnadeter Schreiber. Dass er es dabei gerne an Objektivität mangeln lässt, das macht doch nichts, das merkt ja keiner. Außerdem kommt es ja den wahrhaft Guten zugute.

 

 

16.10.2022: Pfadfinder erhalten Umweltpreis

 

Der Umweltausschuss hat am 11. Oktober über den Umweltpreis 2022 beraten. Näheres zu den einzelnen Bewerbungen kann man in den Sitzungsunterlagen nachlesen: https://weilrod.gremien.info/meeting.php?sid=2022-LFU-15&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=LFU&datum_von=2019-10-10&datum_bis=2022-12-08&entry=0&sort=&kriterium=si

Folgendermaßen hat der Ausschuss entschieden: Die Baptistische Pfadfinderschaft erhält 400,- €, der Jagdpächter des Jagdbezirks Rod und die Umweltgruppe der lokalen Agenda 21 werden mit jeweils 100,- € bedacht.

 

Der von Kim Meinke (FWG) vorgeschlagene Riedelbacher Bürger Gültekin Aycil wurde nicht berücksichtigt, weil es sich bei seinem lobenswerten Engagement nicht um eine Umwelt- bzw. Ökoaktivität handelt. Er wird beim Ehrenamtsempfang aber anderweitig honoriert.

 

Die Berücksichtigung meiner Bewerbung wurde mit den“Nein“-Stimmen aller FWG-Ausschussmitglieder abgelehnt. Zuvor wurde sie vom Ausschussvorsitzenden Jörg Erwe (SPD) kurz und knapp vorgestellt. Inhaltlich diskutiert wurde nicht darüber. Allerdings meldete sich Kim Meinke mit der Bemerkung zu Wort, dass man sich nicht selbst vorschlagen sollte und erntete damit das Kopfnicken seiner Parteikollegen.

 

Beim Roder Jagdpächter, bei der Pfadfindergruppe und der Agenda-Umweltgruppe, die sich allesamt ebenfalls selbst vorschlugen, hatten sie dies nicht als kritikwürdig eingestuft.

 

In den vom Umweltausschuss selbst festgelegten Kriterien, die in der Ausschreibung des Umweltpreises genannt werden, ist sich-selbst-vorschlagen ausdrücklich vorgesehen. Dort heißt es: „Es können sich Einzelpersonen, Familien und Gruppen bewerben.“ Meinkes Bemerkung war insofern unpassend.

 

Dass sich der Umweltausschuss mit meiner Bewerbung inhaltlich nicht befasst hat, war zu erwarten. Die FWG wollte mich nicht und sie wollte auch auf keinen Fall über meine Bewerbung öffentlich diskutieren. Aber auch die Ausschussmitglieder von SPD und Grünen – die CDU fehlte bei dieser Sitzung – haben es vermieden, hier eine Diskussion zu entfachen. War meine Bewerbung so unmöglich oder unangenehm? Oder war ihr Schweigen Kriecherei vor der mächtigen FWG?

 

 

28.09.2022: Gesetzeskonformer Bebauungsplan „Weilpassagen“ beschlossen

 

Bei der Gemeindevertretersitzung am 8. September wurde der Bebauungsplan für die Weilpassagen beschlossen.

 

Meine im Juli eingereichte Stellungnahme - siehe unter 12.07.2022 - wurde von der Gemeinde folgendermaßen beantwortet:

 

„Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die Einschätzungen werden nicht geteilt.

 

Wie bereits in der Abwägung zur Beteiligung nach § 3 (2) BauGB dargelegt, kann der Argumentation aufgrund der Geschehnisse im Sommer 2021 grundsätzlich gefolgt werden.“

 

Dann folgten vor allem Wiederholungen von früheren Aussagen. Abgeschlossen wurde die Antwort der Gemeinde so:

 

„Zusammenfassend ist also nach wie vor davon auszugehen, dass die Planung umfassend und tiefgründig erarbeitet und auch geprüft wurde und wird, und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass einer Bebauung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben letztlich nichts im Wege steht und ein Schaden im Überschwemmungsfall möglichst vermieden wird. Eine 100%ige Sicherheit vor Schäden welcher Art auch immer kann es leider in keinem Fall geben.“

 

Eine 100%ige Sicherheit gibt es sehr wohl - wenn man auf den Bebauungsplan verzichtet. Für die Befürworter der Weilpassagen haben wirtschaftlich-finanzielle Interessen jedoch Vorrang vor Sicherheitsaspekten. Die Befürworter - die komplette FWG-Fraktion und der SPD-Gemeindevertreter Dr. Wetzel – verzichten ganz bewusst auf Sicherheit und Nachhaltigkeit und ebnen mit ihrem Beschluss den Investoren den Weg zum Bau von 40 – 45 Wohnungen in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

 

Von der Gemeinde wird angegeben, dass alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Das mag so sein, aber offensichtlich ist Eile geboten, denn die gesetzlichen Vorgaben werden nicht so bleiben wie sie sind. Auch der Gesetzgeber muss und wird seine Lehren aus dem fortschreitenden Klimawandel und den katastrophalen Ereignissen an der Ahr im Juli 2021 ziehen und wahrscheinlich das Bauen in Überschwemmungsgebieten bald ausnahmslos verbieten.

 

Die Weilroder FWG und Dr. Wetzel aber werden stolz darauf sein, dass sie es noch rechtzeitig vorher geschafft haben, den Bebauungsplan „Weilpasssagen“ zu beschließen. Gesetzeskonform – aber unvernünftig und verantwortungslos.

 

 

16.09.2022 Bürgerinformationssystem mit dürftigem Inhalt

 

Die Informationspolitik von Bürgermeister Esser und seiner Gemeindeverwaltung war schon mehrfach Thema bei weilrod-aktuell. Dabei ging es um den Wahrheitsgehalt von Esser-Aussagen, um das absichtliche Zurückhalten von Informationen und um ganz bewusste Falschinformationen.

 

Unter dem klangvollen Namen „Rats- und Bürgerinformationssystem“ informiert die Gemeinde Weilrod ihre Bürger über Aktivitäten aus der Kommunalpoltik - siehe

 

https://www.weilrod.de/rathaus-politik/politik/rats-und-buergerinformationssystem/

 

Wer öfter dort reinschaut, wird auch öfter enttäuscht. Eigentlich sollten dort bestmögliche Informationen zu den aktuellen politischen Themen zur Verfügung gestellt werden.

 

Wer sich z.B. über die letzte Gemeindevertretersitzung informieren will, muss feststellen, dass die Unterlagen zu mehreren Tagesordnungspunkten dort nicht zu finden sind - siehe

 

https://weilrod.gremien.info/meeting.php?sid=2022-Vertretung-15&suchbegriffe=gemeindevertretung&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=2019-10-10&datum_bis=2022-12-08&entry=0&sort=&kriterium=si&x=15&y=8

 

Konkret meine ich die Vorlagen zu den Themen

 

- Energiesicherheit in der Gemeinde Weilrod,

- Photovoltaikfläche bei Hasselbach und

- Bebauungsplan „Weilpassagen“.

 

Zu den Tagesordnungspunkten

 

- Beantwortung der Anfrage der Grünen zum Thema „aktuelle Sachstandsliste“,

- Beantwortung der Anfrage der Grünen zum Thema „Wassermanagement“,

- Beantwortung der Anfrage der Grünen zum Thema „Grundwassermessungen“

 

sind lediglich die Anfragen, aber nicht die Antworten dokumentiert.

 

An den betreffenden Stellen steht seit vielen Wochen jeweils „Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden“.

 

Damit setzt sich fort, was in Weilrod schon lange unbefriedigend ist. Bürgermeister Esser und seine Gemeindeverwaltung erfüllen einmal mehr ihre Aufgaben nicht so, wie man es sich als Bürger wünscht.

 

Nachdem Esser schon in der letzten Legislaturperiode für seine Informationspolitik kritisiert wurde, ging die FWG im Kommunalwahlkampf in die Offensive und sprach sich für „mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung“ aus – siehe Seite 8 ihrer Wahlkampfbroschüre 'Schwerpunkte und Leitideen 2021 - 2026'. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung kriegen es aber nicht hin, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

 

 

10.09.2022: Gemeindevertretersitzung am 8. September

 

Die FWG-Fraktion wird an der kurzen Leine geführt

 

Die FWG-Gemeindevertreter stimmen einheitlich ab – ohne Rücksicht auf das eigene Gewissen. Das wird ihnen von der Fraktionsspitze so eingeimpft.

 

Irritierend ist das schon, wenn es sogar bei einem wirklich sehr strittigen Thema wie dem Bebauungsplan für die Weilpassagen in den Reihen der FWG kein einziges von der vorgegebenen Linie abweichendes Votum gibt. Wie schaffen es die FWG-Gemeindevertreter, eigene Gewissensnöte zu unterdrücken und immer brav nach Vorgabe zu stimmen? Es ist nicht vorstellbar, dass bei diesem Projekt alle FWG-Gemeindevertreter ein gutes Gewissen haben.

 

Die kürzlich in die Gemeindevertretung nachgerückte Christin Jost hat die Impfung der Fraktionsspitze zum Thema 'Abstimmverhalten' offenbar noch nicht empfangen. Bei der Abstimmung zu einem der Grünen-Anträge hatte sie nicht mit der FWG-Fraktion gestimmt, sondern sich enthalten. Die Impfung wird nach diesem Vorfall sicher kurzfristig nachgeholt.

 

Die Grünen verhalten sich ungeschickt

 

Die von den Grünen eingereichten Anträge wurden allesamt abgelehnt. Aber nicht nur – wie zu erwarten war – von der FWG, sondern auch von SPD und CDU.

 

Dies hätten die Grünen vermeiden können, wenn sie – wie zu Beginn der Legislaturperiode ausgemacht – vor der Einreichung ihrer Anträge abgeklärt hätten, wie die anderen Oppositionsparteien dazu stehen. Dann hätten sie ihre grundsätzlich nicht verkehrten Anträge noch entsprechend anpassen können, womit die Chancen für eine mehrheitliche Zustimmung deutlich gestiegen wären. Denn wenn von SPD und CDU in der Debatte positive Stellungnahmen abgegeben werden, erhöht das den Druck auf die FWG, sich auch mal anzuschließen und Grüne Anträge nicht immer abzulehnen.

 

So aber saßen die Grünen bei der Behandlung aller drei Anträge ziemlich konsterniert da und haben nach den Redebeiträgen von FWG, SPD und CDU auch nichts mehr erwidert.

 

Ansonsten machten die Grünen noch beim Thema Photovoltaik von sich reden. Hier bestand allgemein Einigkeit, dass eine Infoveranstaltung für die Bürger stattfinden soll. Auf Vorschlag der Grünen sollen darüber hinaus beim weiteren Vorgehen die Landwirte stärker eingebunden werden. Über das „wie“ dieser Einbindung waren sich die Fraktionen dann aber nicht so ganz einig, sodass dazu dann auch kein konkreter Beschluss gefasst wurde.

 

Die SPD ist innerlich zerrissen

 

Die innere Zerrissenheit der SPD wurde beim Tagesordnungspunkt „Weilpassagen“ deutlich. Auch dass der Fraktionsvorsitzende Dr. Wetzel im Zentrum der Probleme steht, konnte man als Zuschauer erkennen. Er war der Wortführer seiner Fraktion und sagte bei der Debatte, dass seine Fraktion nicht einheitlich abstimmen werde, denn es gebe Kollegen, die den Standort als problematisch ansehen und es gebe Kollegen, die den Bedarf an seniorengerechten Wohnungen höherwertiger einstufen als die Standortfrage.

 

Die Abstimmung über den Bebauungsplan zeigte dann, dass außer den FWG-Gemeindevertretern nur Dr. Wetzel dafür stimmte, während alle anderen oppositionellen Gemeindevertreter sich dagegen aussprachen oder sich enthielten. Demnach ist Dr. Wetzel der einzige SPD-Gemeindevertreter, der den Bedarf an seniorengerechten Wohnungen höherwertiger einstuft als die Standortfrage.

 

Die CDU profiliert sich als Oppositionspartei

 

Die CDU profiliert sich mehr und mehr als gute Oppositionspartei und machte am Donnerstag die Dünnhäutigkeit der FWG beim Thema „Baugebiet Neuerborn“ deutlich.

 

Der Verkauf der Neuerborn-Bauplätze läuft schlecht und kann für die Gemeinde zum finanziellen Fiasko werden.

 

Bürgermeister Esser meldete sich zweimal zu Wort. Er sehe keine Probleme beim Verkauf der Bauplätze. Die Nachfrage sei ungebrochen und er habe noch eine Liste mit 330 Interessenten. Überzeugend wirkte er dabei nicht, zumal damit ja auch klar wurde, dass die ursprüngliche Liste von über 200 Bewerbern offenbar schon vollständig abgearbeitet ist und zum Verkauf von lediglich 9 Bauplätzen geführt hat. Wenn die Käufer-Quote bei den verbleibenden angeblich 330 Interessenten ähnlich ist, wird man nach der vollständigen Abarbeitung von Essers Liste noch nicht mal die Hälfte der Bauplätze des 1. Bauabschnitts verkauft haben. Kein Wunder, dass die Nervosität steigt und in den Reihen der FWG schon über einen „freien Verkauf“ nachgedacht wird. Genauso wie die beschlossene Erhöhung der in den Kaufverträgen enthaltenen Bezugsfertigkeitsklausel von 3 auf 5 Jahre würde ein freier Verkauf vermehrt Spekulanten auf den Neuerborn locken.

 

Als dann Armin Ott von der CDU auch noch den viel zu niedrigen Baulandpreis kritisierte, versuchte Dr. Hammer von der FWG gereizt und barsch, eine Diskussion über den Baulandpreis zu blockieren. Dieses Thema war ihm offenbar sehr unangenehm. Ott kam dann aber doch nochmal darauf zurück und bekräftigte seine Aussagen.

 

Die Wahl des neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung – Matthias Rumpf – erfolgte einstimmig, aber auch hier musste die FWG berechtigte Kritik einstecken. CDU und Grüne beanstandeten, dass sie von der Personalentscheidung der FWG nur aus der Presse erfahren hatten und obendrein im Pressebericht auch noch ermahnt wurden, den neuen Parlamentschef einstimmig zu wählen. Denn „das gebieten Anstand und das Amt“ wurde der FWG-Fraktionsvorsitzende Holger Füßer in der Presse zitiert. Die Selbstherrlichkeit der FWG-Spitze kennt offenbar keine Grenzen.

 

 

30.08.2022: Umweltpreis

 

Die Gemeinde hat in diesem Jahr wieder den Weilroder Umweltpreis ausgeschrieben. Bewerbungen können noch bis morgen, 31. August über die Gemeindeverwaltung an den Vorsitzenden des Umweltausschusses gerichtet werden. Ich habe meine Bewerbung gestern eingereicht:

 

An den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Forst und Umwelt

über die Gemeindeverwaltung, Am Senner 1, Weilrod

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Umweltausschusses,

 

ich bewerbe mich für den Weilroder Umweltpreis.

 

In der Ausschreibung des Umweltpreises heißt es: „Grundlage für die Bewerbung können sowohl Grün- als auch Ökoaktivitäten sein … Als Ökoaktionen gelten Initiativen zum Wassersparen, Energiesparen oder umweltfreundlichen Bauen.“

 

Auf meiner Internetseite www.weilrod-aktuell.de engagiere ich mich für Wassersparen, Energiesparen und umweltfreundliches Bauen, indem ich Gewohnheiten und Projekte beanstande, die Musterbeispiele für Wasserverschwendung, Energieverschwendung und umweltschädliches / nicht nachhaltiges Bauen sind. Aktuell sind dies in Weilrod vor allem:

 

-   Die zu Lasten unseres Waldes gewohnheitsmäßig und in großem Umfang praktizierte Grundwasserentnahme für die Bewässerung des Golfplatzes.

 

Unser Trinkwasser ist nicht das Problem. Das in Weilrod geförderte Trinkwasser deckt zwar nicht unseren Bedarf, aber wir sind an 2 Wasserbeschaffungsverbände angeschlossen, die uns das zusätzlich benötigte Trinkwasser liefern.

 

Die derzeit anhaltende Trockenheit macht aber Tieren und Pflanzen große Probleme. Der Wald leidet ganz besonders unter der extremen Trockenheit und einem immer weiter zurückgehenden Grundwasserspiegel. Dies wird unweigerlich zu weiteren toten Bäumen und zum fortschreitenden Substanz- und Wertverlust unseres Waldes führen. Trotzdem darf der Golfclub weiterhin Grundwasser für die Bewässerung des Golfplatzes entnehmen.

 

Der Golfclub Weilrod hat seinen Golfplatz jahrzehntelang mit Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken bewässert. Anfangs wurde das Wasser in eine ca. 400 m³ fassende Zisterne gepumpt, seit 2006 in den über 30.000 m³ fassenden Golfplatz-Teich. Seit einigen Jahren gibt es außerdem 2 über 90 Meter tiefe Brunnen, aus denen der Golfclub pro Jahr bis zu 30.000 m³ Wasser entnehmen darf.

 

Es ist nachvollziehbar, dass die Entnahme von Wasser für den Golfplatz zu Lasten des Grundwasserspiegels und damit auch zu Lasten unseres Waldes geht. Denn für tiefwurzelnde Bäume wird es bei sinkendem Grundwasserspiegel immer schwerer, den notwendigen Kontakt zum Grundwasser aufrechtzuerhalten. Ausreichende Winterniederschläge hat es schon lange nicht mehr gegeben und bei Starkregen fließt das meiste Wasser schnell ab, anstatt bei uns zu versickern – mit der Folge, dass der Grundwasserspiegel nicht mehr in dem Maße regeneriert, wie es nötig wäre.

 

Der Golfplatz ist groß genug, um ein System aus Gräben und Mulden anzulegen, in dem bei Starkregen Wasser gesammelt und für die Bewässerung gespeichert werden kann. Diese Lösung sollte der Golfclub anstreben und damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

 

-   Die mutwillig geplante Energieverschwendung als Folge der Festlegung eines verkehrstechnisch unsinnigen Standorts für einen Kindergarten-Neubau am äußersten westlichen Rand von Weilrod – in Hasselbach.

 

Dort soll ein dreizügiger Kindergarten gebaut werden, der weit über den Bedarf dieses Ortsteils hinausgeht. Für eine volle Auslastung muss er auch von Kindern aus anderen Ortsteilen besucht werden. Der betreffende Verkehr und Energieverbrauch kann deutlich reduziert werden, wenn für den Kindergarten-Neubau ein Standort gewählt wird, der zentraler gelegen ist - z.B. in Altweilnau oder Rod. In Hasselbach macht nur ein Kindergarten für den Eigenbedarf dieses Ortsteils Sinn – d.h., zweizügig, wie es derzeit ist. Insofern sollte der vorhandene zweizügige Kindergarten mit überschaubaren Mitteln modernisiert und weiterbenutzt werden.

 

-   Der vorsätzlich geplante Bau der Weilpassagen und der damit verbundene enorme Ressourcenverbrauch für ein Projekt, das wegen seiner Lage in einem Überschwemmungsgebiet eine unsichere Zukunft hat und nicht nachhaltig ist.

 

Beim Rewe-Markt in Rod sollen 40 – 50 Wohnungen im Überschwemmungsgebiet von Weil und Eichelbach gebaut werden. Es ist verantwortungslos, im Wissen, was Extremniederschläge letztes Jahr im Ahrtal angerichtet haben, diesen Bebauungsplan zu beschließen.

Als Folge des Klimawandels immer häufiger und immer stärker auftretende Überschwemmungen durch Extremniederschläge werden bei diesem Bebauungsplan nicht angemessen bewertet und berücksichtigt.

 

In den Bebauungsplan-Unterlagen sind die Wassertiefen und Überflutungsflächenausbreitung wie auch die Retentionsraumbetrachtungen nur für ein Jahrhunderthochwasser („HQ 100“), aber nicht für ein Extremhochwasser („HQ extrem“) dargestellt. Ohne entsprechende Ergänzungen ist der Bebauungsplan unseriös und nicht vertrauenswürdig, denn wir müssen - Klimawandel-bedingt - davon ausgehen, dass das nächste Jahrhunderthochwasser nicht erst in 100 Jahren das Weiltal heimsucht, sondern jederzeit kommen kann. Auch die Möglichkeit eines Extremhochwassers an dieser Engstelle des Weiltals kann nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen eines Extremhochwassers sollten deshalb im Bebauungsplan konkret abgehandelt werden. Dies wollen die Befürworter des Bebauungsplans aber nicht, weil sie befürchten, dass als Konseqenz auf eine Bebauung in diesem Überschwemmungsgebiet verzichten werden muss.

 

Der allgegenwärtige Klimawandel erfordert ein radikales Umdenken bei vielen Umweltthemen. Mit meinen Berichten auf www.weilrod-aktuell.de möchte ich die Weilroder Bürger wachrütteln und anspornen, im Sinne unserer Umwelt aktiv zu werden.

 

Meine Internetseite wurde bisher – Stand: 29.08.2022, 18:00 Uhr – 20.592mal aufgerufen und zeigt Wirkung in der Bevölkerung. Ich hoffe, dass dies auch der Umwelt zugute kommt. Dagegen wird mit den o.a. nicht nachhaltigen Projekten unserer Umwelt geschadet und das Ökosystem runtergewirtschaftet, statt die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu fördern.

 

Sollte mir der Umweltpreis zugesprochen werden, würde ich die betreffenden Mittel einem lokalen Projekt, das der Umwelt dient, zur Verfügung stellen.

 

Mit freundlichem Gruß

Günter Veith

 

 

19.08.2022: Aktuelles vom Neuerborn

 

In einem Usinger-Anzeiger-Bericht vom 16. August wird Bürgermeister Essers Freude über die Fortschritte im Baugebiet Neuerborn zum Ausdruck gebracht: „Mit dem Abverkauf der Grundstücke ist man im Weilroder Rathaus sehr zufrieden. Acht Grundstücke sind bereits verkauft. … Sorgen, es könnten am Ende Ladenhüter übrig bleiben, treiben Esser nicht um“ schreibt Alexander Schneider vom UA. Esser spricht sogar von einem „Nachfrageboom“, denn zu den anfangs gut 200 Bewerbern seien „300 weitere Interessenten“ dazugekommen.

 

Mich wundert es, dass bei insgesamt mehr als 500 Interessenten über 3 Monate nach Verkaufsbeginn erst 8 Bauplätze verkauft sind – in einem Baugebiet mit über 80 Bauplätzen und bei mit 199,- € pro m² einem sehr niedrigen (und nicht kostendeckenden) Baulandpreis.

 

Ist die von Esser zum Ausdruck gebrachte Zuversicht angebracht? Wir dürfen gespannt sein über die weitere Entwicklung.

 

 

05.08.2022: „Amigos“ oder „Was tut die Gemeinde gegen Korruption?“

 

In der Zeitung konnte man vor ca. 2 Monaten lesen, dass auf Kreisebene eine Anti-Korruptionsmaßnahme aufgeweicht werden soll. Die bisherige Praxis, dass alle Aufragsvergaben ab 5.000,- € dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen sind, soll künftig nur noch für Auftragsvergaben ab 15.000,- € gelten. Oppositionelle Kritik an dieser Änderung wurde von den Regierungsparteien zurückgewiesen. Für die SPD fühlte sich Dr. Wetzel berufen, die Zurückweisung am Rednerpult in Worte zu fassen. Ausgerechnet er, der erst kürzlich für seine Kanzlei einen dicken Auftrag der Gemeinde Weilrod an Land gezogen hat, der ihm nur dank der aktiven Hilfe von Bürgermeister Esser und unter Ausschaltung des für solche Entscheidungen zuständigen Gemeindevorstands in den Schoß gefallen ist: Alle Grundstückskaufverträge für das Baugebiet Neuerborn werden über das Notariat seiner Kanzlei abgewickelt.

 

Ist das Vetternwirtschaft? Ist das Ergebnis dieser Amigo-Beziehung Korruption?

 

Wie Bund, Land und Kreis sind auch Kommunen angehalten, Korruption zu vermeiden - durch sorgfältige Vorbeugung und Bekämpfung selbst kleinster Ansätze. Tut man das in Weilrod?

 

Hat die Gemeinde einen Anti-Korruptionsbeauftragten? Was tut er gegen Korruption? Wie kann er suspekte Geschäfte wie den o.a. Grundstückskaufverträge-Auftrag zulassen?

 

Sind sich auch die Kommunalpolitiker ihrer betreffenden Verantwortung bewusst? Die Mitglieder des Gemeindevorstands und sicher auch viele Gemeindevertreter wissen von dem o.a. Fall. Weshalb schweigen sie dazu?

 

Bei solchen Fällen aktiv zu werden und gegenzusteuern ist die ureigene Pflicht und Aufgabe der Mandatsträger. Insbesondere die Opposition ist gefordert, sich solcher Themen anzunehmen und im Sinne einer korruptionsfreien Gemeinde zu handeln. Dass die Opposition das nicht tut, ist für mich unfassbar!

 

Wenn ein Bürgermeister Regeln missachtet und Recht bricht – wird das sogar von der Opposition als Kavaliersdelikt gesehen?

 

Wieso bringen CDU und Grüne diesen Fall nicht zur Sprache? Durch ihre Unterlassung unterstützen sie, dass betreffende Praktiken mehr und mehr salonfähig werden und fördern die Stärkung der FWG-Ellenbogenmentalität wie auch das weitere Abgleiten demokratischer Werte.

 

Bei einer jahrelangen absoluten Mehrheit und so vielen überheblichen Entscheidungen der FWG und ihres Bürgermeisters, die obendrein immer öfter von Dr. Wetzels SPD Unterstützung erhalten (z.B. beim Thema „Weilpassagen“, wo die SPD bei der vorletzten Abstimmung im Parlament noch dagegen war, bei der letzten Sitzung aber plötzlich dafür. Ist das etwa die Gegenleistung für den o.a. Auftrag?), ist eine kritische und wachsame Opposition wichtiger denn je. Die Verlierer der letzten Kommunalwahl erfüllen die betreffenden Erwartungen leider nicht, zumal sie auch fast gänzlich auf Pressearbeit verzichten.

 

 

31.07.2022: Kein Glasfaseranschluss für die Immoblien der Gemeinde?

 

In Gemünden wurden vorgestern auf der Straße Markierungen angebracht, die zeigen, wo demnächst Glasfaser-Hausanschlüsse verlegt werden.

 

Offenbar hat die Gemeinde für den Gebäudekomplex „Laubacher Straße 8“ (Kirche / ehem. Schule) keinen Glasfaseranschluss geordert. Weshalb nicht? Ist hier etwas schiefgelaufen?

 

Gilt das auch für weitere gemeindliche Gebäude? Nach welchem Konzept hat die Gemeinde hier gehandelt? Zukunftsorientiert?

 

Hätte es der Gemeinde als Großkundin mit vielen Immobilien nicht mit etwas Verhandlungsgeschick gelingen müssen, Sonderkonditionen auszuhandeln und all ihre Gebäude ans Glasfasernetz anschließen zu lassen?

 

In welchem politischen Gremium wurde dieses Thema erörtert?

 

 

15.07.2022: Wieviel Wasser wird auf dem Golfplatz verbraucht und wo kommt es her?

 

Wir sind mal wieder mitten in einem viel zu trockenen Sommer. In Gemünden sieht man das vor allem am seit Wochen auf einer Länge von mehreren hundert Metern knochentrockenen Bett des Laubachs.

 

Grund genug, daran zu erinnern, dass über ein Jahr, nachdem die Grünen eine Anfrage zum Wasserverbrauch des Golfclubs gestellt haben, noch immer nicht geklärt ist,

 

welchen Inhalt der Vertrag zwischen Gemeinde und Golfclub über die Nutzung von Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken hat,

wieviel Wasser vom Hochbehälter Oberlauken zum Golfplatz gepumpt wurde und wird,

wieviel Wasser der Golfclub über seine beiden neuen Brunnen dem Grundwasser entzieht.

 

Die Grünen haben es versäumt, bei diesem Thema energisch nachzuhaken und die Widersprüche in der Antwort des Bürgermeisters zu klären.

 

Es sieht so aus, als ob der Golfclub wesentlich mehr Wasser über den Hochbehälter Oberlauken bezogen hat (und noch bezieht?), als in der Antwort des Bürgermeisters angegeben wurde, denn insbesondere in den trockenen Sommern 2018 – 2020 können die angegebenen Wassermengen nicht ausgereicht haben, um den Bedarf des Golfclubs zu decken.

 

Der Golfclub Weilrod hat seinen Golfplatz jahrzehntelang mit Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken bewässert. Anfangs wurde das Wasser in eine ca. 400 m³ fassende Zisterne gepumpt, seit 2006 in den über 30.000 m³ fassenden Golfplatz-Teich. Seit einigen Jahren gibt es außerdem 2 über 90 Meter tiefe Brunnen, aus denen der Golfclub pro Jahr bis zu 30.000 m³ Wasser entnehmen darf.

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe warnt angesichts des Klimawandels vor Trinkwasserknappheit in Deutschland und verweist auf sinkende Grundwasserspiegel.

 

Es ist logisch und nachvollziehbar, dass die Entnahme von Wasser für den Golfplatz im Sommer zu Lasten des Grundwasserspiegels geht. Ausreichende Winterniederschläge wie in früheren Jahren gibt es nicht mehr und bei Starkregen fließt das meiste Wasser schnell ab, anstatt zu versickern – mit der Folge, dass der Grundwasserspiegel nicht mehr in dem Maße regeneriert, wie es nötig wäre.

 

Das ist nicht nur für die Trinkwassergewinnung von Bedeutung. Auch unser Wald leidet seit Jahren unter dem sinkenden Grundwasserspiegel. Dies ist aus Umweltgesichtspunkten sehr schlimm, hat darüber hinaus in unserem Gemeindewald auch zu einem extrem hohen wirtschaftlichen Schaden geführt.

 

Der Klimawandel und die damit einhergehende zunehmende Wasserknappheit führen in Weilrod zu Nutzungskonflikten zwischen Trinkwassergewinnung und Waldbewirtschaftung einerseits und den Interessen des Golfclubs andererseits. Bei der Genehmigung der beiden Golfplatz-Brunnen wurden diese Aspekte nicht angemessen berücksichtigt; eine Grundwasserentnahme im vom Regierungspräsidium genehmigten Umfang für die Goldplatzbewässerung ist angesichts der vom Klimawandel ausgelösten häufigen Extremwetterereignisse (Stürme, Hochwasser, Dürreperioden) nicht mehr zeitgemäß.

 

Es ist zudem absolut unangemessen, wenn die Weilroder Bürger per Dekret des Bürgermeisters zum Wassersparen verpflichtet werden, während es dem Golfclub erlaubt ist, große Mengen Wasser aus unserem Grundwasser zu entnehmen.

 

 

12.07.2022: Bebauungsplan „Weilpassagen“ – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Heute habe ich folgende Stellungnahme per E-Mail an die Gemeinde geschickt: 

 

An den Gemeindevorstand, Am Senner 1, 61276 Weilrod - rathaus@weilrod.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum derzeit öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans „Weilpassagen“ habe ich folgende Anregungen:

Ich halte es nach wie vor für verantwortungslos, im Wissen, was Extremniederschläge letztes Jahr im Ahrtal angerichtet haben, einen Bebauungsplan für die Errichtung von 40 – 50 Wohnungen im Überschwemmungsbereich von Weil und Eichelbach zu beschließen.

Als Folge des Klimawandels immer häufiger und immer stärker auftretende Überschwemmungen durch Extremniederschläge werden bei diesem Bebauungsplan nicht angemessen bewertet und berücksichtigt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es an dieser Engstelle des Weiltals zu einem extremen Hochwasser kommt.

Mit Ihren Änderungen und Ergänzungen bei den Ausgleichsmaßnahmen und zum Überschwemmungsgebiet räumen Sie diese Gefahren nicht aus.

In Ihrer Stellungnahme zu meinen bei der letzten Offenlage vorgebrachten Bedenken weisen Sie darauf hin, „dass die örtlichen Gegebenheiten im flachen und weiträumigen Weiltal andere als im Ahrtal sind, sodass sich ein Hochwasserereignis im Plangebiet anders darstellt und auswirkt“.

Vom „flachen und weiträumigen Weiltal“ zu reden, das ist wirklichkeitsfremd und einfältig, denn gerade im Bereich des Bebauungsplans ist das Tal besonders eng. Weshalb sonst musste ausgerechnet hier ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden? Im Ahrtal wurden weiträumigere Tallagen mehrere Meter hoch überflutet; Fotos dazu findet man im Internet.

Auch die in Ihrer Stellungnahme zu den von mir vorgebrachten Bedenken enthaltene Aussage „Das sogenannte HQ 100 und das HQ extrem werden bei den Berechnungen durch die Fachplaner berücksichtigt und von den zuständigen Stellen geprüft“ ist unglaubwürdig. Wieso sind dann in den Bebauungsplan-Unterlagen die Wassertiefen und Überflutungsflächenausbreitung wie auch die Retentionsraumbetrachtungen nur für das HQ 100, aber nicht für das HQ extrem dargestellt?

Ihr kompromissloses Festhalten an diesem Bauvorhaben ist unfassbar. Vor dem Ahr-Hochwasser war auch ich für dieses Projekt. Aber man kann sich doch nicht neuen Erkenntnissen verschließen. Sie tun genau dies und stürzen damit unsere Gemeinde in ein gefährliches und riskantes Abenteuer. Vernünftig und zukunftssicher wäre die Vermeidung von Risiken durch den Verzicht auf diesen Bebauungsplan im Überschwemmungsgebiet.

Wenn Sie an diesem Bebauungsplan festhalten, dann müssen Sie - um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und diese Verantwortung auch zum Ausdruck zu bringen - die Wassertiefen, Überflutungsflächenausbreitung und Retentionsraumbetrachtungen nicht nur für das HQ 100, sondern auch für das HQ extrem berechnen und im Bebauungsplan darstellen. Ohne diese Ergänzungen sind Ihre Ausführungen unseriöse und nicht vertrauenswürdige Behauptungen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Veith

 

 

06.07.2022: Weilpassagen: Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Seit Montag, 4. Juli bis einschließlich Freitag, 22. Juli besteht für alle Bürger nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplan „Weilpassagen“. In der Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde vom 25. Juni heißt es allerdings: „Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können.“

 

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen und Ergänzungen die Ausgleichsmaßnahmen sowie die textlichen Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet und zum dezentralen Hochwasserschutz. Das heißt, zur Hochwasserproblematik können nochmals Stellungnahmen eingereicht werden. Ich werde diese Gelegenheit nutzen, wenngleich mir klar ist, wie damit umgegangen wird – sie u.a. Bericht vom 10. Juni.

 

Die durch den Klimawandel immer häufiger und immer stärker auftretenden Überschwemmungen durch Extremniederschläge werden bei diesem Bebauungsplan nicht angemessen bewertet und berücksichtigt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es an dieser Engstelle des Weiltals zu einer Hochwasserkatastrophe kommt. Was werden die hochmütigen Befürworter der Weilpassagen dann sagen?

 

Stellungnahmen sind zu richten an:

Gemeindevorstand

Am Senner 1

61276 Weilrod

rathaus@weilrod.de

 

 

22.06.2022: Urlaubsbedingt wird es keinen Bericht über die morgen stattfindende Gemeindevertretersitzung geben

 

 

10.06.2022: Weilpassagen: Im „flachen und weiträumigen Weiltal“ kann man ohne Bedenken auch in einem Überschwemmungsgebiet bauen

 

Das Weilpassagen-Bauprojekt ist gerade dabei, die nächste Hürde zu nehmen. Im Bauausschuss hat sich die mit absoluter Mehrheit ausgestattete FWG abermals gegen die Bedenken von SPD, CDU und Grünen hinweggesetzt und den nächsten Verfahrensschritt, die Offenlage des nochmals überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs, vorbereitet. Der betreffende Beschluss wird am 23. Juni von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Wie kann man sich nur so unbeeindruckt über alle Bedenken hinwegsetzen und so hartnäckig dagegen wehren, aus neuen Erfahrungen wie der Ahr-Hochwasserkatastrophe Lehren zu ziehen? Als Folge des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Extremniederschlägen, die im Einzugsbereich von Bächen und kleineren Flüssen sehr schnell sehr schlimme Folgen haben können. Das scheint für die FWG Weilrod aber ohne Relevanz zu sein.

 

Die Befürworter dieses Bauprojekts, das fast vollständig in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, schieben die banale Begründung vor, man dürfe sich nicht an neuen Erkenntnissen aus dem Ahr-Hochwasser orientieren, sondern müsse sich an die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben halten.

 

Die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben sagen aus, dass in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt ist. Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Will uns die FWG Weilrod ernsthaft weismachen, dass eine Ausnahmegenehmigung für die Weilpassagen alternativlos ist.

 

Die Rückmeldung der Gemeinde zu den von mir vorgebrachten Bedenken gipfelt in der Aussage, „dass die Planung umfassend und tiefgründig erarbeitet und auch geprüft wurde und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass einer Bebauung letztlich nichts im Wege steht.“ Sie schließt mit der Behauptung: „Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die örtlichen Gegebenheiten im flachen und weiträumigen Weiltal andere als im Ahrtal sind, sodass sich ein Hochwasserereignis im Plangebiet anders darstellt und auswirkt“.

 

Vom „flachen und weiträumigen Weiltal“ zu reden, das ist wirklichkeitsfremd und einfältig, denn gerade im Bereich des Bebauungsplans ist das Tal besonders eng. Weshalb sonst wurde ausgerechnet hier ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen? Im Ahrtal wurden weiträumigere Tallagen mehrere Meter hoch überflutet; Fotos dazu findet man im Internet.

 

Diese tiefgründig erarbeitete flache und weiträumige Aussage zum Gelände im Bereich der geplanten Weilpassagen ist zudem beispielhaft für die Beliebigkeit der Ausführungen in den Stellungnahmen der Gemeinde zu den Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit. Unglaubwürdig ist auch die Aussage „Das sogenannte HQ 100 und das HQ extrem werden bei den Berechnungen durch die Fachplaner berücksichtigt und von den zuständigen Stellen geprüft.“ Wieso sind dann in den Bebauungsplan-Unterlagen die Wassertiefen und Überflutungsflächenausbreitung wie auch die Retentionsraumbetrachtungen nur für das HQ 100 (100-jährliches Hochwasser), aber nicht für das HQ extrem (Extremhochwasser = Hochwasser mit der 1,5-fachen Abflussmenge eines HQ 100) dargestellt?

 

Die Gegner dieses Bauprojekts sollten in der Gemeindevertretung beantragen, dass die Bebauungsplan-Unterlagen um eine Darstellung von Wassertiefen, Überflutungsflächenausbreitung und Retentionsraumbetrachtungen für das HQ extrem zu ergänzen sind.

 

Was steckt hinter dieser unglaublichen Ignoranz und Arroganz der FWG Weilrod. Sind die FWG-Machthaber von Weilrod Klimawandelleugner oder sind hier seitens der Investoren Schmiergelder geflossen? Oder welche anderen Gründe kann es für das absonderliche Verhalten geben?

 

Das kompromisslose Festhalten an diesem Bauvorhaben ist unfassbar. Vor dem Ahr-Hochwasser war auch ich für dieses Projekt. Aber man kann sich doch nicht neuen Erkenntnissen verschließen. Die FWG tut genau dies und stürzt damit unsere Gemeinde in ein gefährliches und riskantes Abenteuer. Vernünftig und zukunftssicher wäre die Vermeidung von Risiken durch den Verzicht auf diesen Bebauungsplan im Überschwemmungsgebiet.

 

 

05.06.2022: Neues zum Gebäudekomplex „Kirche / ehemalige Schule / ehemaliger Kindergarten“ in Gemünden, Laubacher Straße 8

 

Was lange währt, nimmt jetzt Gestalt an und kommt allmählich auf die Zielgerade.

 

Im Jahr 2016 wurde die Sanierung der Laubacher Straße 8 in die Dorfentwicklung-Prioritätenliste und danach als für die Jahre 2018 und 2019 „geplante Investition im Rahmen der Dorferneuerung“ in den Gemeinde-Haushaltsplan aufgenommen.

 

Noch immer befindet sich das Projekt in der Planungsphase, die aber mittlerweile tatsächlich Fortschritte gemacht hat.

 

Es ist schön für die Gemündener, dass ihr Dorf durch den Um- und Ausbau von Kirche und ehemaliger Schule sozusagen ein zweites Dorfgemeinschaftshaus bekommen wird.

 

Es ist aber ganz und gar nicht schön, wie wenig man heute für 800.000,- € bekommt. Denn nach den Aussagen des Planers reicht das Geld nur für den Innenum- und -ausbau des Erdgeschosses, d.h. des Kirchenraumes und des ehemaligen Schulraumes – inkl. neuer Fenster und neuer Heizung (Gasheizung!). Und auch das nur, wenn die Bürger tatkräftig mit anpacken.

 

Die ebenfalls wünschenswerte Erneuerung der Fassade und der Außenanlagen ist ebensowenig enthalten wie die Sanierung des auch auf diesem Areal befindlichen ehemaligen Kindergartens und des Nebengebäudes „Garage / Lagerraum“. Auch die Modernisierung der im Obergeschoss und nicht mehr in zeitgemäßem Zustand befindlichen ehemaligen Lehrerwohnung muss noch warten, weil das viele Geld nicht reicht.

 

 

05.06.2022: Note „ungenügend“ für Essers Informationspolitik – Teil 2

 

Ein wesentlicher Kritikpunkt des Ortsbeirats Altweilnau an Bürgermeister Essers Informationspolitik betraf das Baugebiet „Neuerborn“, worüber sich der Ortsbeirat unzureichend informiert sieht.

 

Hierzu bleibt darauf hinzuweisen, dass im zwischen der Gemeinde und der Fa. ZSE abgeschlossenen Betreuungsvertrag über die Entwicklung des Baugebiets „Neuerborn“ der Fa. ZSE diverse Informationspflichten auferlegt sind:

 

Sie hat die Gemeinde auf Anforderung über den jeweiligen Bearbeitungsstand zu unterrichten, der Gemeinde auch sonst jede erbetene Auskunft zu erteilen und jederzeit Einsicht in die Unterlagen, Akten und Konten des Treuhandvermögens zu gewähren, die mit der Maßnahme im Zusammenhang stehen.

 

Sie hat jährlich einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und der Gemeinde spätestens bis zum 30.04. eines jeden Jahres vorzulegen. Auf Verlangen der Gemeinde sind auch Zwischenberichte zu erstatten.

 

Um der Gemeinde nach Ablauf eines jeden Jahres eine Zwischenübersicht über Einnahmen und Ausgaben im Treuhandvermögen zu ermöglichen, sind ihr bis zum 01.03. des darauf folgenden Jahres Übersichten hinsichtlich der getätigten Ausgaben (gegliedert nach Kostenpositionen) und über die Einnahmen zu übergeben.

 

Ob und in welchem Umfang betreffende Informationen fließen, wissen der Bürgermeister und sein Bauamtsleiter. Der Gemeindevertretung, dem HFA, dem betreffenden Ortsbeirat und den Bürgern aber werden diese Informationen nicht zugänglich gemacht.

 

Weil dies schon seit Jahren so ist und auch schon mehrfach beklagt wurde, hatte die Germeindvertretung am 10.12.2020 auf Antrag des damaligen Gemeindevertreters Albrecht Cromm den Gemeindevorstand beauftragt, den Zeitrahmen- und Finanzierungsplan zur Baugebietsentwicklung „Neuerborn“ dem Haupt- und Finanzausschuss bis zur nächsten Sitzung und darüber hinaus die betreffenden Fortschreibungen diesem Gremium regelmäßig vorzulegen. Dies geschah damals nicht und geschieht betreffend der Fortschreibungen auch weiterhin nicht.

 

Der Gemeindevertreter-Beschluss wird vom Bürgermeister hartnäckig ignoriert. Die betreffenden Informationen sollten deshalb angemahnt werden. Zuständig dafür ist der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, denn nach dem o.a. Gemeindevertreterbeschluss sind die Informationspflichten der Gemeinde gegenüber diesem Gremium zu erfüllen.

 

 

28.05.2022: Note „ungenügend“ für Essers Informationspolitik

 

Eine riesige Überschrift – fast im Bildzeitungsformat – prangte am 25. Mai über dem Bericht des Usinger Anzeigers zur letzten Sitzung des Altweilnauer Ortsbeirats:

 

„Informationsdefizit beklagt“.

 

Der Bericht selbst begann mit dem Satz: „Einen Mangel an Information und Kommunikation beklagte der Altweilnauer Ortsbeirat bei seiner jüngsten Sitzung im evangelischen Gemeindehaus.“ Nachfolgend wurde die Kritik des Ortsbeirats anhand mehrerer Beispiele anschaulich dargestellt.

 

Ähnliche Äußerungen kamen in letzter Zeit schon aus anderen FWG-dominierten Ortsbeiräten mit FWG-Ortsvorstehern. Ihnen bleibt zu empfehlen, ihren FWG-Bürgermeister und ihre FWG-Parteibonzen auf folgende Aussage aus den im letzten Kommunalwahlkampf veröffentlichten „FWG-Schwerpunkten und Leitideen 2021 – 2026“ hinzuweisen:

 

„Wir setzen den nunmehr vor 10 Jahren begonnenen Weg fort und sorgen für noch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung in Weilrod.“

 

Dieser Satz klingt angesichts der genau gegenteiligen Praxis wie Hohn und Spott gegenüber den Ortsbeiräten, gegenüber der eigenen FWG-Parteibasis, gegenüber der Opposition und gegenüber den Bürgern insgesamt.

 

Gegen die von Essers miserabler Informationspolitik ausgelöste zunehmende Politikverdrossenheit in der Weilroder Bevölkerung muss dringend angekämpft werden. Die wiederholten Presseberichte über dieses Thema können helfen, den Druck auf das Rathaus und den FWG-Führungsstab zu erhöhen. Ganz wichtig ist auch, dass die Ortsbeiräte und die FWG-Parteibasis ihre kritischen Äußerungen fortsetzen und möglichst noch verstärken.

 

 

16.05.2022: Richtigstellung

 

Im Bericht über die Gemeindevertretersitzung vom 28. April ist mir bei den Ausführungen zum Thema " Betrieb der einheitlichen Behördenrufnummer 115" ein Fehler unterlaufen.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Mario Lauth (FWG) hat mich deshalb per E-Mail angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht - wie von mir dargestellt - nach dem Sitzungsende stattfand, sondern während der Sitzung. Er hat mich gebeten, die betreffenden Ausführungen „wahrheitsgemäß zu korrigieren“.

 

Gut, dass auf das Korrekturlesen meiner Berichte durch die FWG Weilrod Verlass ist. Nach so vielen Veröffentlichungen ist jetzt erstmals eine Richtigstellung notwendig; dies werte ich insgesamt als Gütesiegel für meine Berichte.

 

Es ist auch gut, dass die FWG mir diesen Fehler nicht hat durchgehen lassen. Denn das ist ja schließlich kein Kavaliersdelikt wie Vetternwirtschaft, undemokratisches Vorgehen und all die weiteren kleinen Ausrutscher, die sie ihrem Bürgermeister bereitwillig nachsehen.

 

Auch gut, dass – was auch immer geschieht - keine einzige Gemeindevertreterin und kein einziger Gemeindevertreter vom vorgegebenen FWG-Einheitsweg abkommt. Bringt man so zum Ausdruck, wieviel eigenes Rückgrat man hat?

 

 

05.05.2022: Bös-artige Begründung der FWG für die Ablehnung eines Anti-Schottergarten-Flyers

 

Wie bereits berichtet, hatten die Grünen bei der letzten Gemeindevertretersitzung die Erstellung und flächendeckende Verteilung eines Anti-Schottergarten-Flyers beantragt.

 

Sebastian Bös hatte für die FWG die Begründung der Ablehnung und Umgestaltung des Grünen-Antrags übernommen: Papiersparen sei angesagt und deshalb sollte kein Flyer gedruckt werden.

 

Die FWG selbst aber hat noch nie Papiersparen praktiziert – ganz im Gegenteil. In einem weit größeren Umfang als die Konkurrenz hatte sie im letzten Kommunalwahlkampf Papier verwendet. Sie hatte mit einer 44seitigen Broschüre für sich geworben (und dabei zwar viele Fotos, aber nur ganz wenig Inhalt präsentiert).

 

Hier ein Vorschlag an die FWG, wie sie zum Papiersparen beitragen könnte: Die Weilroder Gazette besteht fast ausschließlich aus Berichten, die man vorher schon im Usinger Anzeiger und in der Taunus Zeitung lesen konnte. Darüber hinaus hat die Gazette einen nur minimalen Informationsgehalt. Hier könnte man viel Papier sparen, wenn man die Auflage reduziert und die Gazette nur an Haushalte verteilt, die keinen Usinger Anzeiger und keine Taunus Zeitung beziehen. Wie wär`s, meine treuen Leser von der FWG, wollt Ihr diesen Vorschlag nicht in einen Antrag für die Gemeindevertretung packen?

 

Noch mehr bewirken könnte man, wenn man es schafft, den größten Papierverbraucher weit und breit - die Druckerei Esser – zum Papiersparen zu motivieren.

 

Einen kleinen Anti-Schottergarten-Flyer nicht zu drucken, weil Papiersparen wichtiger sei, diese Bös-artige Begründung ist typisch FWG. Man merkte deutlich, dass es der FWG nicht ums Papiersparen ging, sondern – wie so oft – nur darum, dem eigenen inneren Drang nachzugeben, Anträge aus anderen Fraktionen umgestalten zu müssen.

 

 

03.05.2022: Mein Fazit zur Gemeindevertretersitzung am 28. April: Für die Zuschauer nicht sehr informativ

 

Die Sitzung begann damit, dass die Mitteilungen des Gemeindevorstands vom Bürgermeister nicht vorgetragen wurden. Sie seien den Gemeindevertretern schriftlich zugegangen. Den anwesenden Zuschauern wollte sie der Bürgermeister nicht präsentieren.

 

Ähnlich war es mit den Antworten auf die schriftlich eingereichten Anfragen der Fraktionen. Die Anfrage der CDU zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum sei schriftlich beantwortet worden. Wie sie beantwortet wurde, das wissen die Gemeindevertreter, aber nicht die bei der Sitzung anwesenden Zuschauer. Diese haben nur erfahren, dass die CDU mit den Antworten nicht zufrieden war. Alle 4 Anfragen der Grünen wurden bei der Sitzung (noch) nicht beantwortet.

 

Die Gründung einer Bürgerstiftung wurde wie erwartet beschlossen – mit allen Stimmen von FWG und SPD sowie 2 CDU-Stimmen und einer Grünen-Stimme. Bei der Aussprache zu diesem Thema brachten CDU und Grüne ihre Vorbehalte nochmals zum Ausdruck. Die Zeit wird zeigen, …

 

Bei den Tagesordnungspunkten „Arbeitskreis Liegenschaften“, „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ und „Gründung einer Arbeitsgruppe 'Zukunftsorientierte Städteplanung'“ gab es keine interessanten Neuigkeiten zu hören und weitestgehend einstimmige Beschlüsse.

 

In der Debatte zum Grünen-Antrag „Flyer Schottergärten“ brachte die FWG einmal mehr die Arroganz ihrer absoluten Mehrheit zum Ausdruck und lehnte es – im Gegensatz zu den anderen Fraktionen - ab, das Thema den Bürgern per Flyer und Veröffentlichung in der Weilroder Gazette näherzubringen.

 

Zum Abschluss der Sitzung wies Armin Ott (CDU) in einer persönlichen Erklärung darauf hin, dass im Protokoll zur letzten Gemeindevertretersitzung nicht nur - wie bisher üblich - die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse festgehalten sind, sondern auch Inhalte von Redebeiträgen. Dies fand er grundsätzlich gut. Allerdings wunderte er sich, dass dies ausschließlich Redebeiträge aus den Reihen der FWG betraf, aber keinen einzigen Redebeitrag aus anderen Fraktionen.

 

Nachdem der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Sitzung geschlossen hatte, wurde er darauf hingewiesen, dass er vergessen hatte, über den Beschlussvorschlag zum letzten Tagesordnungspunkt abstimmen zu lassen. Dies holte er daraufhin nach. Sein Formfehler, dies nach dem von ihm bereits verkündeten offiziellen Ende der Sitzung zu tun, bedeutet jedoch, dass der betreffende Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.

 

 

15.04.2022: Immer wieder: Weilroder Machenschaften

 

Seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Esser gibt es in Weilrod immer wieder Entscheidungen mit Beigeschmack.

 

Z.B. haben drei hochrangige Kommunalpolitiker aus der Esser-Clique ihr politisches Mandat aufgegeben und sind in lukrative Jobs im Rathaus gewechselt: Im Herbst 2017 wurde der damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen als neuer Leiter das Bauamts eingestellt. Im Sommer 2020 wurde der Erste Beigeordnete (FWG) neuer Kämmerer der Gemeinde. Im kommenden Sommer wird der derzeit noch amtierende Vorsitzende der Gemeindevertretung (FWG) seinen Dienst als Leiter des gemeindlichen Bauhofs antreten.

 

Was soll man dagegen sagen? In allen Fällen wurde formell korrekt vorgegangen.

 

Allerdings ist fraglich, ob jeweils der qualifizierteste Bewerber ausgewählt wurde. War das Hauptkriterium für die Auswahl vielleicht, dass die Auserwählten dem Bürgermeister treu ergeben sind? So wie zahlreiche Gemeindemitarbeiter, die mit Höhergruppierungen, persönlichen Zulagen und weiteren Bonbons bedrängt wurden und werden.

 

Jetzt wurde bekannt, dass alle Kaufverträge für die Neuerborn-Baugrundstücke über die Kanzlei eines hochrangigen Weilroder Kommunalpolitikers abgewickelt werden.

 

Wurde auch bei dieser Entscheidung formell korrekt vorgegangen?

 

Der erste Schritt war der Beschluss der Gemeindevertretung vom Februar 2021, dass es einen einheitlichen Standardkaufvertrag geben soll und die Gemeinde als Verkäufer das Notariat bestimmt. Dies ist eher ungewöhnlich, denn normalerweise sucht der Käufer den Notar aus, da er es ist, der die Notarkosten zu tragen hat.

 

Wie ist der zweite Schritt – die Auswahl des Notariats durch die Gemeinde – abgelaufen? Hierüber wurde nicht wie vorgeschrieben demokratisch im Gemeindevorstand entschieden - hier hat der Bürgermeister die Auswahl autokratisch getroffen und einmal mehr den zuständigen Gemeindeverstand übergangen. Man könnte auch sagen: Das haben der Bürgermeister und sein Geschäftsvetter unter sich ausgemacht. Auch der Vetter hat Erfahrung damit, seine politischen Verbindungen für Privates wie auch Geschäftliches zu nutzen.

 

Dem Gemeindevorstand hat Esser danach den vom Notariat ausgearbeiteten Standardkaufvertrag zur Entscheidung vorgelegt und der Gemeindevorstand hat diesem dritten Schritt zugestimmt, ohne am zweiten Schritt beteiligt worden zu sein.

 

Essers FWG kann das nicht gutheißen – aber sie ist wie immer bei solchen Angelegenheiten auf Tauchstation und schweigt das Thema verschämt aus. Dieses Schweigen macht Füßerheuserhammer und Co. jedoch mitverantwortlich für die

 

Weilroder Machenschaften!

 

Ich weiß schon länger von diesem Fall, habe aber mit der Veröffentlichung gewartet, bis ich aus verschiedenen Richtungen davon gehört habe. Weil ich weiß, wie die Esser-Clique darüber denkt. Bösewicht ist für sie nicht der vetternwirtschaftende Bürgermeister. Bösewichte sind die, die das verraten und publik machen. Gut ist, dass die Leute, die bei solchen Machenschaften nicht mehr schweigen wollen und können, langsam aber stetig mehr werden. Und dass es solche Leute mittlerweile auch im FWG-Umfeld gibt.

 

 

14.04.2022: Ein Leserbrief von Don Fitzgerald, Niederlauken

 

siehe unter "Leserbriefe"

 

 

09.04.2022: Bürgerstiftung

 

Vor 10 Jahren scheiterte ein von der SPD gestellter Bürgerstiftung-Antrag. Jetzt haben sich SPD und FWG darauf verständigt, in Weilrod eine Bürgerstiftung zu gründen und dies im Oktober 2021 per Gemeindevertreterbeschluss – ohne die Zustimmung von CDU und Grünen - auf den Weg gebracht. Am Donnerstag wurde das Thema im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der endgültige Beschluss wird am 28. April von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Gemeinde will 25.000,- € in die Bürgerstiftung „Stiftung Unser Weilrod“einbringen. Im Übrigen soll die Stiftung durch private Spenden genährt werden. 80 % der Spenden sollen dem Stiftungsvermögen zufließen und 20 % zeitnah für förderungswürdige Projekte verwendet werden.

 

Für Stiftungen gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhaltung des Stiftungsvermögens. Mit Ausnahme der genannten 20 % aus privaten Spenden dürfen Projekte nur mit den erwirtschafteten Erträgen gefördert werden. Bei den derzeitigen Zinsen benötigt man allerdings sehr viel Stiftungskapital, um tatsächlich Erträge zu erhalten, mit denen man auch etwas bewegen kann. Zumal auch die laufenden Kosten bestritten werden müssen. Wegen der Nullzins-Politik muss sogar damit gerechnet werden, dass das Stiftungsvermögen wegen Zinsen unterhalb der Inflationsrate unter dem Strich schrumpft.

 

Soll man in diesen Zeiten eine Stiftung gründen?

 

Dazu kommt: Eine Bürgerstiftung braucht Bürgerbeteiligung. Andernorts werden Bürgerstiftungen meist von Bürgern initiiert, die sich entsprechend einbringen wollen. Ohne ehrenamtliches Engagement von Bürgern kann eine Stiftung nicht erfolgreich sein. Insofern wäre es sinnvoll, zunächst Interessierte zu finden, die sich engagieren wollen. In Weilrod will man als erstes 2 Politiker in den Stiftungsrat berufen. Über die weiteren Mitglieder soll im nicht öffentlich tagenden Gemeindevorstand entschieden werden. Bürgernähe sowie Transparenz und Offenheit für die Bürger kann man so nicht zum Ausdruck bringen – aber genau das braucht eine lebendige und erfolgreiche Bürgerstiftung.

 

Die Gemeindevertretung sollte ihre Entscheidung nicht alleine auf die Aussagen der Taunus Sparkasse stützen, die an diesem Projekt verdienen wird. Sie sollte sich auch in anderen Kommunen existierende Bürgerstiftungen ansehen. Es wäre sinnvoll, Antworten auf folgende Fragen zu finden:

 

Welche Nachbarkommunen haben eine Bürgerstiftung? Seit wann?

Wie hoch ist das Stiftungsvermögen?

Wie hat sich das Stiftungsvermögen entwickelt?

Wo ist das Geld hergekommen?

Wie viel Ausschüttung hat es in den letzten Jahren gegeben?

 

 

27.03.2022: Gemeindevertretersitzung am 24. März

 

Lästige Fragen

 

Bei der Gemeindevertretersitzung wurde einmal mehr die schlechte Informationspolitik von Bürgermeister Esser deutlich. Er zeigt keinerlei Bereitschaft, die Gemeindevertretung wie auch die Bürger angemessen zu informieren. Wie sollen sich die Gemeindevertreter bestmöglich vorbereiten und verantwortungsbewusste Beschlüsse fassen, wenn sie ungenügende Informationen erhalten?

 

Die CDU-Fraktion hatte mehrere schriftliche Anfragen eingereicht, die z.T. überhaupt nicht und im Übrigen unzulänglich beantwortet wurden. Seine mündlichen Antworten hat Esser mit Unwillen vorgetragen sowie monoton und für die Zuschauer kaum verständlich ins Mikrofon genuschelt. So gelang es ihm auch, über den bescheidenen Informationsgehalt hinwegzutäuschen.

 

Statt – wie von der CDU gewünscht – Zahlen, Daten, Fakten zu liefern, hat er persönliche Einschätzungen zum Besten gegeben.

 

Länger als seine Antworten auf die eingereichten Fragen war seine Begründung, weshalb für einen Teil der Fragen eine Antwort nicht bzw. noch nicht möglich sei. Zudem behauptete er, dass alle Fragen zu den Personalkosten bereits beantwortet seien, was jedoch nachweislich nicht stimmt – siehe hierzu den Bericht vom 10.12.2021.

 

Höhepunkt von Essers Ausführungen war seine These, dass schriftliche Anfragen der Gemeindevertreter ohnehin nicht geeignet sind, die in § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vorgegebenen Überwachungsaufgaben der Gemeindevertretung zu erfüllen. Damit hat er natürlich recht – allerdings nur für den Fall, dass keine offenen und ehrlichen Antworten gegeben werden, sondern gemauert und gelogen wird.

 

Ansonsten kann man in allen Kommentaren zur HGO nachlesen, dass die Ausübung des Fragerechts allerorts für Gemeindevertreter das bevorzugte Mittel ist, um die Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands zu überwachen. Zumal Bürgermeister und Gemeindevorstand verpflichtet sind, die Fragen zu beantworten.

 

Fragen wiederholt nicht zu beantworten, macht deutlich, dass Esser Befugnisse der Gemeindevertretung missachtet und gegen die Hessische Gemeindeordnung verstößt.

 

Unterstützung fand er beim FWG-Vorsitzenden Dr. Hammer. Er warf der CDU vor, dass es nicht in Ordnung ist, so viele Anfragen zu stellen, wo man doch die Gemeindeverwaltung ganz einfach anrufen und seine Fragen vorbringen kann. Damit stellt auch er sich gegen das in § 50 Abs. 2 HGO garantierte Fragerecht der Gemeindevertreter und outet sich als Antidemokrat. Denn von am Telefon gestellten Fragen und den betreffenden Antworten kriegen die Bürger nichts mit. Gemeindevertretersitzungen aber sind öffentlich und bieten interessierten Bürgern die Möglichkeit, sich ein Bild davon machen, mit welchen Themen und Fragen sich die Kommunalpolitik beschäftigt.

 

Von ihrem Versprechen im FWG-Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl („Wir sorgen für noch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung in Weilrod“) wollen Esser, Hammer und Co. offenbar nichts mehr wissen. Bei solchen Betonköpfen bleibt den Weilroder Oppositionsfraktionen nur, weiterhin viele Fragen zu stellen und hartnäckig konkretere Antworten einzufordern, als der Bürgermeister zu geben bereit ist.

 

Feuerwehr-Dienstleistungszentrum

 

Mit den Stimmern von FWG, SPD und einer CDU-Gemeindevertreterin wurde die Beteiligung Weilrods am gemeinsamen Feuerwehr-Dienstleistungszentrum mit Bad Camberg, Brechen, Hünfelden und Selters beschlossen. Die Bedenken von CDU und Grünen, dass man der Gemeindevertretung keine Alternativvorschläge – insbesondere für ein Feuerwehr-Dienstleistungszentrum im Usinger Land – vorgelegt hat, wurden von FWG und SPD vom Tisch gefegt. Begründet haben sie das damit, dass die Weilroder Feuerwehren bestmöglich informiert worden seien und das Vorhaben uneingeschränkt unterstützen. Diese Argumentation berücksichtigt jedoch nicht, dass die Verantwortung für die Entscheidung und die daraus resultierenden Folgekosten nicht bei den Weilroder Feuerwehren liegt, sondern bei der Gemeindevertretung. Der Gemeindevertretung aber wurden die von der Opposition gewünschten Alternativen und Kostenvergleiche vorenthalten. FWG und SPD hinderte das nicht daran, den Beschluss zu fassen.

 

Kindergarten Hasselbach

 

Zum Kindergarten in Hasselbach gab es noch keine Entscheidung, sondern es wurden zunächst Gesprächsrunden mit den Erzieherinnen, Eltern und Ortsbeiräten vereinbart. Außerdem wäre es besser, als Erstes ein Gesamtkonzept für die künftige Weilroder Kindergartenlandschaft zu erarbeiten, statt mit einem Kindergartenneubau in Hasselbach Fakten zu schaffen, die dann möglicherweise nicht zum Gesamtkonzept passen. Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun.

 

Anträge

 

Zu den eingereichten Anträgen zur Sanierung der Sportanlage Hasselbach (SPD), zur Einführung einer Wertstofftonne (Grüne), zur Gestaltung künftiger Baugebiete (Grüne) und zu einem weiteren Gewerbegebiet in Riedelbach (FWG) wurde beschlossen, dass sie zunächst einer Prüfung unterzogen und dann bewertet werden. Der Grüne Antrag „Umweltschonend feiern“ wurde abgelehnt.

 

 

20.03.2022: Kindergarten Hasselbach – Bilanz für 2020 - Feuerwehr-Dienstleistungszentrum

 

Kindergarten Hasselbach

 

Am 17. März stand das Thema „Kindergarten Hasselbach“ auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

In Hasselbach soll ein 3-zügiger Kindergarten gebaut werden. Bauherr und Betreiber des Kindergartens soll der VzF (Verein zur Förderung der Integration Behinderter Taunus e.V.) sein.

 

Hauptthema waren die Zukunftsängste der Erzieherinnen, deren Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst enden und die Mitarbeiter des VzF werden sollen. Diese Ängste könnte man nehmen, indem man ihnen die Möglichkeit bietet, Mitarbeiterinnen der Gemeinde zu bleiben und lediglich an den VzF ausgeliehen zu werden. Das könnte man vertraglich so regeln, dass die Dienstpflichten und Gehaltszahlungen für die Dauer der Ausleihe an den VzF ruhen.

 

Die Standortfrage war für keine Fraktion eine Diskussion wert, obwohl bei einer Flächengemeinde mit 13 Ortsteilen die Standortwahl für Kindergärten schon sehr wichtig ist. M.E. sind die Wege aus den anderen Ortsteilen zum abseits gelegenen Hasselbach zu weit, um den Bau eines 3-zügigen Kindergartens zu rechtfertigen, der über den Bedarf dieses Ortsteils hinausgeht.

 

Insofern ist die Renovierung und Modernisierung des bestehenden 2-zügigen Hasselbacher Kindergartens eine sinnvolle Alternative zu den aktuellen Planungen. Zumal der Bau eines neuen Kindergartens in etwa das 10-fache kostet.

 

Nicht mehr 2,1 Mio € - wie nach den ersten Angaben - sondern 2,6 Mio € soll der Kindergartenbau kosten. Dieses Geld muss die Gemeinde Weilrod aufbringen. Gebaut wird der Kindergarten zwar vom VzF, die Finanzierung der Baukosten fließt jedoch in die Kostenrechnung ein, die an jedem Jahresende mit der Gemeinde abgerechnet wird.

 

Der VzF wird die Finanzierung sicher so gestalten, dass die Tilgungsdauer der Laufzeit seines Vertrags mit der Gemeinde entspricht – geplant sind 25 Jahre. Würde man eine kürzere Laufzeit wählen, dann würde auch die Tilgungsdauer entsprechend reduziert, was zu höheren jährlichen Kosten führt.

 

Bilanz für 2020

 

Ein weiteres Thema der HFA-Sitzung war die finanzielle Situation der Gemeinde, die anhand der vorgelegten Bilanz für das Jahr 2020 besprochen wurde.

 

2020 endete mit einem deutlichen Überschuss. Gründe dafür waren die vom Land Hessen erhaltene Ausgleichszahlung für coronabedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen und vor allem die stattlichen Einnahmen aus dem Holzverkauf. Ausgewirkt hatte sich auch, dass in 2020 – ebenfalls pandemiebedingt – nicht alle geplanten Investitionen durchgeführt werden konnten.

 

Die Freude über die hohen Einnahmen aus dem Holzverkauf - geplant waren 234.000,- €, tatsächlich erzielt wurden ca. 963.000,- € - sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Substanzverlust und damit auch der Wertverlust des Waldes durch die Folgen der Trockenheit in den Sommern 2018 – 2020 sehr viel höher ist als die seither erzielten Einnahmen aus dem Holzverkauf.

 

Die Gemeinde muss damit rechnen, dass nicht nur die Einnahmen aus dem Holzverkauf, sondern auch darüber hinaus noch sehr viel Geld in den Wald investiert werden muss, um seine Substanz langfristig wieder auf den Stand von vor 2018 bringen zu können.

 

Herr Weyer von der Hertz & Weyer Kommunalberatung GmbH, der die Bilanz für die Gemeinde erstellt und präsentiert hatte, bewertete die finanzielle Lage der Gemeinde insgesamt positiv, stellte aber auch fest, dass Weilrod in 2020 gegen den Trend bei anderen Kommunen einen Rückgang der Einkommensteuereinnahmen zu verzeichnen hatte und im Vergleich zu anderen Gemeinden doch sehr niedrige Gewerbesteuereinnahmen hat.

 

Feuerwehr-Dienstleistungszentrum

 

Bei der HFA-Sitzung deutete sich außerdem an, dass das gemeinsame Feuerwehr-Dienstleistungszentrum mit Bad Camberg, Brechen, Hünfelden und Selters wohl kommen wird. Eine Kostenschätzung, wie die Haushaltsstelle „Feuerwehr“ dann künftig aussehen könnte, wurde jedoch nicht vorgelegt.

 

Bürgermeister und Gemeindebrandinspektor wollten keine Zahlen nennen, brachten aber zum Ausdruck, dass es teurer wird. Das müsse man aber in Kauf nehmen, um die Ehrenamtlichen zu entlasten.

 

M.E. sollte den Gemeindevertretern zumindest eine Prognose zu den künftigen Kosten vorgelegt werden, bevor sie hierzu einen Beschluss fassen. Die Katze im Sack kaufen und nicht mal ungefähr wissen, was die Feuerwehren künftig kosten werden – das kann man doch nicht machen.

 

 

14.03.2022: Vergabe der Neuerborn-Bauplätze

 

Die Vergabe der Neuerborn-Bauplätze wird zur Hängepartie. Unter https://www.geck-baufinanz.de/neuerborn findet man folgende im Februar eingestellte Informationen:

 

„Die Grundstücksvergabe in Altweilnau verzögert sich weiterhin auf unbestimmte Zeit. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Nahwärmeversorger Süwag bisher keinen Preis für die Versorgung liefern konnte oder wollte. Da die neuen Grundstückseigentümer aber verpflichtet sind, sich an die Nahwärme anzuschließen, kann und will die Gemeinde und der Projektpartner ZES.immo aktuell noch keine Vergabe starten. Denn sonst würden die Neueigentümer die Katze im Sack kaufen, da sie sich verpflichten würden einen Anschluss zu unbekanntem Preis zu bekommen.“

 

Ist der Preis für einen Nahwärme-Anschluss tatsächlich so bedeutungsvoll? Denn das ist nur einer von mehreren Unsicherheitsfaktoren bei den Hausbau-Kosten.

 

Auf der o.a. Internetseite heißt es auch : „Wir gehen aktuell davon aus, dass der letzte Bauplatz mit ca. 20 Punkten vergeben werden wird.“

Damit scheint die Latte für einen Bauplatz gar nicht so hoch zu hängen. Wer in Weilrod wohnt (seit 10 Jahren = 15 Punkte, seit 5 Jahren = 10 Punkte), verheiratet ist (10 Punkte) und in der Feuerwehr aktiv ist (seit 10 Jahren 10 Punkte, seit 2 Jahren 5 Punkte), der hat einen Bauplatz sicher.

 

 

08.03.2022: Leserbrief an den Usinger Anzeiger

 

Die Kommunalpolitik ruht derzeit in Weilrod. HFA- und Gemeindevertretersitzung sind um 4 bzw. 5 Wochen verschoben worden - „pandemiebedingt“ schreibt die Gemeinde auf ihrer Facebookseite.

 

Man darf gespannt sein, wie die Fraktionen diese Zeit nutzen und welche Anträge bei der nächsten Gemeindevertretersitzung präsentiert werden.

 

Ich habe zur Überbrückung der Kommunalpolitik-losen Zeit am 2. März einen Leserbrief an den Usinger Anzeiger geschickt - zu einem nicht die Kommunalpolitik betreffenden Thema:

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Lokalredaktion,

 

ich bitte Sie um Veröffentlichung des folgenden Leserbriefs:

 

In seiner Ausgabe vom 26. Februar hat der Usinger Anzeiger eine Preiserhöhung für das Abonnement angekündigt. Unter der Überschrift 'In eigener Sache' heißt es: „Wesentlicher Grund der Preiserhöhung sind die sprunghaft gestiegenen Energie- und Papierpreise, sowie die Erhöhung des Mindestlohns im Laufe des Jahres um 22,2 %.“

 

Ist diese Darstellung korrekt? Eine Mindestlohnerhöhung liegt zwar als Gesetzentwurf vor, ist aber noch nicht beschlossen und in Kraft. Und wenn, dann kommt sie nicht vor Oktober. Eine Preiserhöhung des UA-Abonnements ab April mit einer möglicherweise im Oktober kommenden Mindestlohnerhöhung zu begründen, ist das der Inbegriff von objektiver und ehrlicher Pressearbeit?

 

Die Begründung „Mindestlohn“ für die Preiserhöhung wirft auch die Frage auf, wie ein Verlag zu bewerten ist, der seinen Zeitungszustellern nur den Mindestlohn zahlt. Wertschätzung von Arbeit sieht anders aus!

 

Aus der Begründung müsste man eigentlich schließen können, dass der Usinger Anzeiger seinen Zustellern bereits ab April den erst für die Zeit ab Oktober im Gespräch befindlichen Mindestlohn von 12,- € pro Stunde zahlt. Dies könnte man dann als positives Signal werten.


Mit freundlichem Gruß

Günter Veith

 

Sowohl vom Usinger Anzeiger als auch von der Taunus Zeitung hatte ich zuletzt nur noch negative Signale erhalten. Von mir eingereichte Pressemitteilungen zu kommunalpolitischen Themen haben sie dem Bürgermeister vorgelegt und mit ihm abgestimmt, ob und wie es in die Zeitung kommt. Die letzte betreffende E-Mail vom 27.03.2020 der Taunus Zeitung an Bürgermeister Esser mit der Betreffzeile „Der ewige Veith“ habe ich mir gestern nochmal angesehen, denn ab diesem Zeitpunkt hatten UA und TZ gar nichts mehr von mir gedruckt. Daraufhin hatte ich angefangen, meine Texte auf www.weilrod-aktuell.de zu veröffentlichen.

 

Auch der o.a. Leserbrief wurde nicht veröffentlicht. Immerhin habe ich von der Redaktion eine kurze E-Mail erhalten. Darin heißt es: „Der Verweis auf den Mindestlohn begründet sich darin, dass wir natürlich nicht alle paar Monate die Abo-Preise anheben wollen, weil sich etwas geändert hat, sodass gewisse absehbare Dinge von der Geschäftsleitung bereits mit Blick auf den Zeithorizont von einem Jahr oder mehr eingepreist werden. Vielleicht war dies an der Stelle etwas missverständlich formuliert.“

 

Weiter wurde ausgeführt: „... dass es unter dem Strich darum geht, eine lokale Tageszeitung wie den Usinger Anzeiger so lange wie möglich rentabel zu betreiben. Der Besitzerwechsel im vergangene November geschah ja nicht aus dem Grund, weil der ehemalige Inhaber so viel Geld verdient hat.“

 

Die E-Mail der UA-Redaktion endete mit dem Satz „Wir hoffen, Sie bleiben uns gewogen.“

 

Bei einer aus-gewogenen Berichterstattung bliebe ich gewogen. Habe mich allerdings schon öfter gefragt: Versteht man bei UA und TZ unter Pressefreiheit die Freiheit, nur solche kommunalpolitischen Texte zu veröffentlichen, die dem Bürgermeister genehm sind?

 

 

05.03.2022: Europatag

 

In 2 Monaten wird der Europatag gefeiert - auf dem Festplatz und im Weilpark in Rod.

 

Angesichts des Krieges in Europa sollte kein lautes Freudenfest gefeiert werden, sondern eine stille Friedens- und Trauerfeier abgehalten werden.

 

 

21.02.2022: Wassermangel

 

In den letzten Monaten hat es öfter geregnet, aber immer noch deutlich zu wenig, um die Grundwasser-Defizite aus den Jahren 2018 – 2020 auszugleichen.

 

Unser Taunus ist ein grundsätzlich wasserarmes Mittelgebirge. Nach starkem Bevölkerungszuwachs in der 2. Hälfte des letzten Jahrhunderts wird in den Taunus-Kommunen mehr Wasser verbraucht als gefördert, sodass Fremdwasser zugekauft werden muss. Es ist sicher ein guter und richtiger Weg, dass die Kommunen jetzt stärker kooperieren wollen, um die Trinkwasserversorgung sicherstellen zu können.

 

Was damit jedoch nicht gelöst wird, ist die Wasserversorgung für unseren Wald bzw. für Flora und Fauna insgesamt. Hier hat sich die Lage durch die sehr trockenen Sommer 2018 - 2020 verschlechtert; die Böden sind ausgetrocknet und der Grundwasserspiegel ist extrem gesunken. Eine ausreichende Erholung ist nicht in Sicht. Was das in unserem Wald angerichtet hat, wird uns im Taunus vielerorts vor Augen geführt. Zudem bedeutet dies einem hohen wirtschaftlichen Schaden für die Kommunen.

 

Und es wird noch schlimmer, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um gegenzusteuern. Dass die Natur das selbst regeln wird, davon kann man angesichts des fortschreitenden Klimawandels nicht mehr ausgehen. Hier ist der Mensch und damit auch die Politik gefordert, Lösungsmöglichkeiten zu finden.

 

Es regnet seltener, dafür aber oft in Form von Starkregen. Dieser Starkregen fließt schnell ab; zu wenig davon versickert bei uns und kommt unserem Grundwasser nicht zugute. Deshalb brauchen wir Konzepte, um bei Starkregen gezielt Wasser sammeln zu können und es dann langsam bei uns versickern zu lassen.

 

Z.B. könnte man ein System aus Gräben und Mulden anlegen, in dem bei Starkregen Wasser zwischengespeichert werden kann. In unseren Wäldern wäre Platz dafür. Eine solche Lösung würde außerdem Überschwemmungen entlang unserer Bäche abmildern.

 

Die aktuelle Praxis in Weilrod ist allerdings entgegengesetzt. Bei uns wird zusätzliches Grundwasser entnommen, um den Golfplatz zu bewässern – Wasser, das der Natur im trockenen Sommer fehlt. Der Golfclub Weilrod bewässert seinen Golfplatz schon seit Anfang der 1980er Jahre mit Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken. Anfangs wurde das Wasser in eine ca. 400 Kubikmeter fassende Zisterne gepumpt, seit 2006 in den über 30.000 Kubikmeter fassenden Teich auf dem Golfplatz-Gelände.

 

Die Grünen hatten im Juni 2021 versucht, durch eine Anfrage an den Gemeindevorstand zu klären, in welchem Umfang der Golfclub auf unser Grundwasser zugreift. Die Antwort des Gemeindevorstands hat jedoch nicht für Aufklärung gesorgt, sondern Fragen offen gelassen und neue Fragen erzeugt. Die in der Antwort angegebenen Wassermengen, die der Golfclub über den Hochbehälter Oberlauken erhalten hat, können in den trockenen Sommern 2018 -2020 nicht ausgereicht haben, um den Golfplatz zu bewässern und den großen Golfplatz-Teich zu füllen. Es bleibt deshalb auch zu klären, wie die Entnahme von Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken gemessen wird.

 

Zumal die beiden neu gebohrten und über 90 Meter tiefen Brunnen nach Aussage des Golfclubs in einem Schreiben an die Grünen kaum ergiebig sind – was auch auf einen schlechten Grundwasserspiegel hindeutet.

 

Es ist zudem absolut unangemessen, wenn die Weilroder Bürger per Dekret des Bürgermeisters im trockenen Sommer zum Wassersparen verpflichtet werden, während dem Golfclub erlaubt ist, in großem Umfang Grundwasser zu entnehmen.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt erfordern neue Weichenstellungen. Deshalb muss auch in Weilrod begonnen werden, Konzepte zu entwickeln, wie der Umgang mit Wasser in Zeiten des Klimawandels umgestaltet werden kann. Hier ist die Politik gefordert.

 

Ein erster Schritt könnte sein, den Vertrag der Gemeinde mit dem Golfclub über die Entnahme von Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken zu kündigen, zumal der Golfclub die Gemeinde beim Bau der beiden neuen Brunnen außen vor gelassen hatte.

 

M.E. muss insgesamt die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung des Golfplatzes unterbunden werden – d.h., auch die beiden Brunnen sollten außer Betrieb genommen werden. Im Interesse unserer im Sommer unter Wassermangel leidenden Natur sollte der Golfclub stattdessen Starkregen-Wasser sammeln.

 

 

07.02.2022: Interessenwiderstreit

 

Nach § 25 der hessischen Gemeindeordnung darf niemand an einer Entscheidung mitwirken, wenn er oder ein Angehöriger dadurch einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.

 

Die Vorschriften über den Interessenwiderstreit sollen die Uneigennützigkeit sichern und das Vertrauen der Bürger in die Objektivität der Kommunalpolitik wie auch der Verwaltungsführung festigen. Zweck der Befangenheitsvorschriften ist es deshalb, nicht erst die tatsächliche Interessenkollision, sondern schon den bösen Schein zu vermeiden. Auch soll den Betroffenen eine persönliche Konfliktsituation erspart werden.

 

Deshalb muss z.B. ein Gemeindevertreter den Sitzungssaal verlassen, wenn über die Baulandpreise eines Neubaugebiets beraten wird und er selbst oder ein Angehöriger auf der Bewerberliste für die Bauplätze steht.

 

Den Sitzungssaal verlassen muss auch ein Gemeindevertreter, der Inhaber eines im Planungsgebiet eines Bebauungsplans liegenden Supermarktes ist.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung Weilrod vom 28.10.2021 zur Offenlage des Weilpassagen-Bebauungsplans ist deshalb unwirksam. Das Hinausgehen des betreffenden Gemeindevertreters nur während der Abstimmung hat nicht ausgereicht, er hätte vom Aufruf des Tagesordnungspunkts an bis zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses den Sitzungssaal verlassen müssen.

 

Dieser Fall hatte mich veranlasst, am 31.10.2021 die Kommunalaufsicht beim Hochtaunuskreis anzuschreiben. Sie hat monatelang überhaupt nicht reagiert. Erst nach meiner Erinnerung hat sie am 24.01.2022 geantwortet. Sie ist zu einem seltsamen Ergebnis gekommen: Sie kann nicht erkennen, dass der Beschluss mit einem Fehler infiziert wurde, da nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung die Mitwirkung an einem dem Satzungsbeschluss vorausgehenden Beschluss im Bebauungsplanverfahren unbeachtlich sei.

 

So ist es aber nicht - vielmehr ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Es gibt Entscheidungen, die von einer Infektion des gesamten anschließenden Verfahrens ausgehen, es gibt aber auch Entscheidungen, die eine spätere ordnungsgemäße Beschlussfassung als Heilung des ursprünglichen Fehlers ansehen. Da mit dem Offenlage-Beschluss bereits eine vorläufige Wertung vorgenommen wird, sollte die erste Auffassung von der Kommunalaufsicht nicht ignoriert werden.

 

Überdies argumentiert die Kommunalaufsicht hier mit einer Spekulation. Sie spekuliert darauf, dass der unwirksame Beschluss vom 28.10.2021 irgendwann nachträglich durch einen Satzungsbeschluss wirksam gemacht wird. Bisher gibt es keinen Satzungsbeschluss und es kann sein, dass er niemals kommen wird. Denn dieses Projekt ist sehr umstritten. Nur die mit absoluter Mehrheit ausgestattete FWG hat der Offenlage zugestimmt, während SPD, CDU und Grüne dagegen votiert haben, weil hier eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet von Weil und Eichelbach durchgesetzt werden soll. Welche Risiken damit verbunden sind, hat die Katastrophe vom letzten Juli an der Ahr gezeigt.

 

Fakt ist: Der Offenlage-Beschluss ist erstmal unwirksam. Aus meiner Sicht darf deshalb nicht so gehandelt werde, als wäre er wirksam. Die Kommunalaufsicht lässt dies dennoch zu. Weshalb? Kann es sein, dass Landrat Krebs als Leiter der Kommunalaufsicht sich bei dieser Aufgabe von politischen Motiven leiten lässt und dem Fraktionsvorsitzenden seines Koalitionspartners FWG im Kreistag - Götz Esser - hier einen Gefallen tun will?

 

Die hier praktizierte Bagatellisierung von Bedeutung und Zweck des § 25 HGO durch die Kommunalaufsicht ist nicht nur sehr merkwürdig sondern auch rechtlich nicht haltbar.

 

Eine weitere Entscheidung bei derselben Gemeindevertretersitzung war der Beschluss über die Baulandpreise im Baugebiet Neuerborn. Auch hier hatte ich die Kommunalaufsicht um Überprüfung gebeten, weil § 25 HGO eine Rolle spielen kann. Aber auch hier hat die Kommunalaufsicht keine Probleme gesehen. Die Gemeindeverwaltung habe die Bewerberliste dahingehend überprüft, dass - soweit ersichtlich - hinsichtlich der Vertreter der Gemeindevertretung keine widerstreitenden Interessen im Sinne des § 25 HGO vorliegen.

 

Die Formulierung der Kommunalaufsicht lässt jedoch darauf schließen, dass die Gemeinde das Vorliegen eines Interessenwiderstreits nicht sehr genau geprüft hat („soweit ersichtlich“). Insofern kann man nicht sicher ausschließen, dass es dennoch Gemeindevertreter gibt, die wegen Widerstreit der Interessen den Saal hätten verlassen müssen.

 

Da es allerdings nicht einfach ist, festzustellen, ob z.B. die Tochter der Schwester eines Gemeindevertreters auf der Bauplatz-Bewerberliste steht, wäre es eine gute Lösung gewesen, vor dem Aufruf dieses Tagesordnungspunkts auf die Regelungen in § 25 HGO hinzuweisen und die Gemeindevertreter aufzufordern, beim Vorliegen eines betreffenden Interessenwiderstreits den Sitzungssaal zu verlassen. Dies wurde jedoch nicht getan.

 

Stattdessen wurde eine Stellungnahme konstruiert, in der auch hier die Problematik bagatellisiert wird.

 

Aus meiner Sicht ist auch denkbar, dass man gar nicht genau prüfen wollte, ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt ...

 

Zumindest kann sich jederzeit noch herausstellen, dass es tatsächlich Gemeindevertreter gibt, die den Sitzungssaal wegen Interessenwiderstreit hätten verlassen müssen. Um dem vorzubeugen, wäre es eine saubere Lösung, die Behandlung dieses Themas in der Gemeindevertretung zu wiederholen, bei der Sitzung ausführlich auf § 25 HGO hinzuweisen und die Gemeindevertreter aufzufordern, beim Vorliegen eines betreffenden Interessenwiderstreits den Sitzungssaal zu verlassen. Dieses Vorgehen würde auch für eine transparente und ehrliche Kommunalpolitik stehen.

 

Aber wer mit Transparenz und Ehrlichkeit schon immer Probleme hatte, wird auch hier keinen Rückzieher machen.

 

Im Übrigen ist es nicht neu für mich, dass der Landrat als Kommunalaufsicht dem Weilroder Bürgermeister einiges durchgehen lässt. Eine unabhängige und objektive Bewertung gelingt ihm dabei nicht immer (siehe auch unter „Vetternwirtschaft und Korruption“).

 

 

25.01.2022: Immer wieder: Bürgermeister Esser und die Verschwiegenheitspflicht

 

Seit seiner Amtseinführung versucht Bürgermeister Esser, ehrenamtliche Kommunalpolitiker mit unangemessenen Verschwiegenheitsforderungen einzuschüchtern – siehe auch unter weilrod-aktuell.de/Verschwiegenheitspflicht/.

 

Letzte Woche hat er einem Kommunalpolitiker vorgeworfen, er habe die Verschwiegenheitspflicht verletzt, indem er Details über das Projekt „Kindergarten Hasselbach“ an mich weitergegeben und ich dies auf weilrod-aktuell.de veröffentlicht habe.

 

In der betreffenden Veröffentlichung vom 18.01.2022 - siehe unten - ist jedoch absolut nichts enthalten, was der Geheimhaltung bedarf. Ich habe ausschließlich die seit vielen Monaten allgemein bekannte Information verwendet, dass Esser in Hasselbach einen dreizügigen Kindergarten bauen will. Konkrete aktuelle Informationen zu diesem Projekt habe ich nicht.

 

Esser hat damit erneut gezeigt, dass er Inhalt und Zweck der in § 24 HGO verankerten Verschwiegenheitspflicht nicht im Sinne des Gesetzes verstehen will. Er meint weiterhin, dass er als Bürgermeister bestimmen kann, was geheimzuhalten ist. So ist es jedoch nicht - was unter die Verschwiegenheitspflicht fällt, ist durch Gesetz und Rechtsprechung geregelt.

 

„Eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht nur, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls oder wegen schutzwürdiger Interessen einzelner Personen erforderlich ist. Dabei ist das Geheimhaltungsinteresse gegen das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Information abzuwägen.“

 

Eine öffentliche Diskussion ist zudem immer nützlich und kann Politiker auf Irrwegen zur Umkehr bewegen. Gelungen ist dies kürzlich beim zur 50-Jahr-Feier der Gemeinde geplanten Feuerwerk. Bei der Baulandpreisfestsetzung für den Neuerborn wurde dies leider nicht erreicht. Und beim Projekt „Bauen im Überschwemmungsgebiet“ steht die Entscheidung noch aus.

 

Nochmal: Die Verschwiegenheitspflicht dient nicht dem Zweck, für den Bürgermeister unliebsame Diskussionen zu verhindern, sondern Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

 

Deshalb sollten sich ehrenamtliche Kommunalpolitiker nicht von Verschwiegenheitsforderungen des Bürgermeisters ins Bockshorn jagen lassen. Sie dürfen der Öffentlichkeit sehr viel mehr Informationen zugänglich machen, als Esser ihnen einreden will. Sie sollten sich an dem Grundsatz orientieren „Die öffentliche Diskussion und nicht eine der bürgerschaftlichen Kontrolle entzogene Geheimpolitik soll im Vordergrund stehen.“

 

 

18.01.2022: Ist ein Kindergarten-Neubau in Hasselbach sinnvoll?

 

Der Kindergarten in Hasselbach ist angeblich so marode, dass er durch einen Neubau ersetzt werden muss. Zweifel an dieser Einschätzung von Bürgermeister Esser sind durchaus berechtigt.

 

Sollte ein Neubau tatsächlich sinnvoll sein, dann muss auch die Standort-Frage gestellt werden.

 

Wer sich Weilrod und sein Straßennetz auf der Karte ansieht, stellt fest, dass ein Kindergarten-Neubau im neuen Siedlungsschwerpunkt Altweilnau sehr sinnvoll ist und kommen muss. Ein Neubau in Hasselbach erscheint jedoch nicht ratsam. Denn Hasselbach liegt am äußersten westlichen Rand von Weilrod und für Fahrten aus anderen Ortsteilen sind die Wege dorthin weit. Deshalb macht in Hasselbach nur ein Kindergarten für den Eigenbedarf dieses Ortsteils Sinn – so, wie es derzeit ist. Insofern sollte der vorhandene Kindergarten mit überschaubaren Mitteln modernisiert und weiterbenutzt werden. In Hasselbach einen dreizügigen Kindergarten neu zu bauen, ist jedoch vor allem verkehrstechnisch unvernünftig. Denn um ihn voll auszulasten, muss er mit Kindern aus anderen Ortsteilen aufgefüllt werden und das verschlechtert die Ökobilanz unserer Gemeinde deutlich.

 

Unter der Annahme, dass die Kindergartenkinder ca. 200x im Jahr zum Kindergarten gebracht und auch wieder abgeholt werden und bei einem dreizügigen Kindergarten in Hasselbach mindestens 20 Kinder aus anderen Ortsteilen nach Hasselbach müssen, ergeben sich bei einem dreizügigen Kindergarten in Hasselbach pro Jahr über 60.000 Pkw-Kilometer, die man sparen kann, wenn man stattdessen entweder den Kindergarten in Altweilnau größer als bisher geplant baut oder den Kindergarten in Rod vergrößert.

 

Ich bin sicher, auch offizielle Berechnungen über das Verkehrsaufkommen werden zu dem Ergebnis kommen, dass ein mehr als zweizügiger Kindergarten in Hasselbach verkehrstechnisch unsinnig ist, während ein größerer Kindergarten in Altweilnau und/oder Rod eine empfehlenswerte Ergänzung zu den anderen Kindergarten-Standorten ist.

 

 

18.01.2022: Wer wird neuer Bauhof-Leiter?

 

Gemeinde-Bauhof-Leiter Dieter Veidt geht im Sommer in den verdienten Ruhestand. Die frei werdende Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben: https://www.vrm-jobs.de/job/bauhofleiter-364044. Der Anzeigentext erweckt den Eindruck, dass die Entscheidung über den Nachfolger bereits vor der Ausschreibung gefallen ist.

 

 

09.01.2022: Nachhaltige Gefahren

 

Zur Abwechslung mal ein Thema, das nichts mit der Weilroder Kommunalpolitik zu tun hat.

 

Nach längeren Streitereien haben Frankreich und Deutschland, die beiden die EU dominierenden Länder, offenbar einen extrem schmutzigen Deal ausgehandelt: Die EU soll sowohl Atom- als auch Gaskraftwerke als klimafreundlich und nachhaltig einstufen und den Weg frei machen für die milliardenschwere Förderung von AKWs in Frankreich und von Gaskraftwerken in Deutschland. Diese Fördergelder werden dann fehlen für das Vorantreiben wirklich nachhaltiger Energiegewinnung durch Windkraft- und Solaranlagen.

 

Atomkraft ist alles andere als nachhaltig. Nachhaltig sind die Gefahren, die von der Atomkraft ausgehen. Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben dies mehr als deutlich gezeigt.

 

Es müssen sehr langfristig immer wieder teure Maßnahmen ergriffen werden, um die aus den havarierten Reaktoren austretende Radioaktivität abzuschirmen.

 

Sehr viel Geld verschlingen auch die gefährlichen Atommüll-Transporte und vor allem die dauerhafte Verwahrung des weiter zunehmenden strahlenden Atommülls. Werden diese Kosten eingerechnet, dann ist die Produktion von Atomstrom nicht nur gefährlich, sondern auch teurer als andere Methoden zur Stromerzeugung.

 

Wir alle wissen auch, dass Pilze und Wild aus Osteuropa die Hitliste radioaktiv verstrahlter und für den Verzehr nicht geeigneter Lebensmittel auf Dauer anführen werden.

 

Der von Frankreich und Deutschland ausgehandelte Atom- und-Gas-Deal muss gestoppt werden.

 

Wer kann mir die folgende Frage beantworten: Wer waren auf deutscher Seite die Drahtzieher für diesen schmutzigen Kompromiss?

 

Atomkraft – nein danke!

 

 

01.01.2022: Rückblick auf 2021 und Aussichten für 2022

 

2021:

 

Bei der Kommunalwahl im März wurde die absolute Mehrheit der FWG bestätigt. Trotzdem hat sich einiges geändert. Während zuvor alle anderen Fraktionen die Linie der FWG sehr weitgehend mitgefahren sind, gibt es jetzt auch Oppositionspolitik. Die SPD präsentiert sich zwar weiterhin bei vielen Themen als Anhängsel der FWG, CDU und Grüne machen jedoch echte Oppositionsarbeit und legen den Finger des Öfteren in die Wunden der FWG.

 

Nachdem in den letzten Jahren der Vor-Esser-Zeit vor allem wegen der Übernahme von 4 Millionen € Gemeinde-Schulden durch das Land Hessen und der Erzielung von üppigen Pachteinnahmen für die auf Gemeindeflächen errichteten Windräder eine solide finanzielle Basis geschaffen werden konnte, geht es seit Essers Amtsantritt mit der Gemeinde Weilrod finanziell bergab.

 

Für die Katastrophe im Gemeindewald kann Esser natürlich nichts, aber vor allem seine kostspielige Personalpolitik und die mit dem Riesen-Baugebiet Neuerborn verbundenen nicht gedeckten Kosten wegen zu niedriger Baulandpreise werden der Gemeinde mittel- und langfristig auf die Füße fallen.

 

Schon jetzt sieht es nicht mehr gut aus. Bereits das zweite Jahr in Folge rutscht der Gemeinde-Haushalt nur durch den Ausverkauf von Ökopunkten nicht ins Defizit.

 

2022:

 

Die FWG hat für die nahe Zukunft eine Erhöhung der Grundsteuer angekündigt. Mit einem betreffenden Beschluss müssen wir Ende 2022 rechnen.

 

Dank niedriger Preise werden die Neuerborn-Bauplätze in Windeseile verkauft sein. Ein zusätzlich eingestellter Mitarbeiter wird die Bauanträge bearbeiten; sein Gehalt ist nicht in die Bauplatzpreise einkalkuliert.

 

In den Wiesen beim Rewe-Markt wird mit dem Bau eines Mahnmals für die Ignoranz gegenüber dem Klimawandel begonnen. Welche finanziellen Lasten können auf die Gemeinde zukommen und welche moralische Verantwortung trägt die FWG als alleinige Befürworterin des Projekts, wenn in einem amtlich festgestellten Überschwemmungsgebiet mit signifikantem und sich Klimawandel-bedingt noch verstärkendem Hochwasserrisiko vorsätzlich ein Bebauungsplan in Kraft gesetzt wird?

 

Die nächste Bürgermeisterwahl wird im Laufe des Jahres 2022 zum Thema und es wird die Frage beantwortet: Muss der amtierende Bürgermeister mit Gegenkandidaten rechnen?